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Amigo-Affäre: Das dürfen Abgeordnete in anderen Bundesländern

Ehefrauen, Kinder, Geschwister: Dutzende Landtagsabgeordnete in Bayern haben in den vergangenen Jahren Familienangehörige als Mitarbeiter beschäftigt. Dass diese Praxis bis heute ganz legal ist, hatten die Volksvertreter im Jahr 2000 selbst beschlossen. Dürfen nur die Landtagsabgeordneten in Bayern ihre Angehörigen als Büromitarbeiter anstellen?

von Martin Reyher, 07.05.2013

abgeordnetenwatch.de hat die Landtagsverwaltungen in den übrigen 15 Bundesländern um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Inwiefern ist eine Beschäftigung von Familienangehörigen und Lebensgefährten erlaubt bzw. verboten? 2. Erfolgt eine Überprüfung bzw. Sanktionierung durch die Landtagsverwaltung? 3. Existieren Übergangsregelungen für "Altfälle" wie beispielsweise in Bayern?

 

Aus den Antworten der Landtagsverwaltungen ergibt sich folgende Übersicht:

 

 

 

Die Antworten der Landtagsverwaltungen im Wortlaut:

 

 

 

 

Recherche: André Wellhäußer / Simon Wallisch

 

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