Nachtflugverbot an Berliner Flughäfen

Das Abgeordnetenhaus hat mit der Mehrheit von SPD und CDU einen Antrag der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
58
Dagegen gestimmt
77
Enthalten
3
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 148 Abgeordneten.

Das Thema des Nachtflugverbotes hatte die Friedrichshagener Bürgerinitiative auf die Agenda des Landesparlamentes gebracht. Sie forderte die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit den Mitgesellschaftern der FBB GmbH, der Betreibergesellschaft der Berliner Flughäfen Tegel, Schönefeld und des BER, seitens der Stadt. Diese sollte sich für ein Nachtflugverbot von 22 bis sechs Uhr einsetzen. Zur Begründung nennt die Initiative die gesundheitlichen Schäden für Anwohner durch den Fluglärm.

In dem Änderungsantrag der Grünen, der Linken und der Piraten wurde zusätzlich zu den Forderungen der Initiative auch die Einbeziehung der Möglichkeiten eines Startverbotes in der genannten Tageszeit verlangt.

In der im Anschluss an die hier dokumentierte Abstimmung angenommenen Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses ist formuliert, das Abgeordnetenhaus habe "[…]Kenntnis genommen von dem Anliegen der Volksinitiative "Nachtflugverbot" und setzt sich dafür ein, dass für die vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein größtmöglicher Lärmschutz gewährleistet wird". Der Ausschuss ist ebenso wie das Parlament mehrheitlich mit Mitgliedern der Regierungsparteien SPD und CDU besetzt.

Bei der Abstimmung stimmten zwei Mitglieder der Piratenfraktion als einzige mit den Fraktionen der Regierungsparteien.