Antrag auf inhaltliche Distanzierung des Bundestages von Deniz Yücel

Der Antrag der AfD-Fraktion, der Bundestag solle dem Journalisten Deniz Yücel öffentliche Missbilligung aussprechen, wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
77
Dagegen gestimmt
552
Enthalten
1
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der Antrag der AfD-Fraktion, der Bundestag solle dem Journalisten Deniz Yücel öffentliche Missbilligung aussprechen, wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt.

Die AfD-Fraktion schrieb im Antrag, dass Deniz Yücel eine Bevorzugungsbehandlung durch die Bundesregierung erfahren hätte. Damit würden Yücels "deutschlandfeindliche" Äußerungen gebilligt werden. Der Antrag zitiert zwei Kolumnen von Yücel aus dem Jahr 2011 und 2012, die nach Auffassung der AfD deutschlandfeindlich sind. Die Fraktion fordert, die Bundesregierung solle die Äusserungen von Yücel öffentlich missbilligen.

Dr. Gottfried Curio von der AfD stellte den Antrag zunächst vor. Deniz Yücel wäre von der Bundesregierung im Gegensatz zu anderen politisch Inhaftierten ohne Begründung bevorzugt worden. Damit würden Yücels „deutschlandfeindliche“ Äußerungen gebilligt. Er bezieht sich dabei auf Auszüge von Kolumnen Yücels aus dem Jahr 2011 und 2012 und forderte, dass die Bundesregierung Yücel eine öffentliche Missbilligung aussprechen solle. Yücel sei ein Deutschenhasser und seine Äusserungen seien rassistisch.

Cem Özdemir von den Grünen verteidigte in seiner Rede die deutsche Presse- und Meinungsfreiheit. Der Bundestag benote die Arbeit von Journalisten nicht und setze sich für alle Staatsbürger ein. Weiterhin bezeichnete er die Mitglieder der AfD als Rassisten.

Alexander Throm von der CDU lobte zunächst die unnachgiebige Haltung der Bundesregierung gegenüber der Türkei, die in der Freilassung Yücels resultierte. Er verteidigte die Pressefreiheit und damit die Freiheit Yücels zu sagen und schreiben, was er wolle unabhängig davon, ob Throm das gefalle oder nicht. Der Bundestag sei der falsche Ort für die Bewertung einer Satire. Deshalb sei der Antrag von seiner Fraktion abgelehnt. Elisabeth Motschmann, ebenfalls von der CDU, bedankte sich bei allen, die sich für die Freilassung Yücels eingesetzt haben. Sie betonte, dass sich auch für alle anderen Inhaftierten genauso eingesetzt werde, eine bevorzugte Behandlung Yücels fände nicht statt. Die Meinungs- und Pressefreiheit sei nicht verhandelbar, da sie vom Grundgesetz geschützt sei. Sie legte der AfD nahe, sich um die menschenverachtenden Äußerungen der eigenen Fraktion zu kümmern.

Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD) dankte ebenfalls allen, die sich für die Freilassung Yücels eingesetzt haben. Er forderte die AfD auf, den Antrag zurückzuziehen, da er peinlich sei und die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit in Frage stelle. Damit lehne seine Fraktion den Antrag ab. Sein Fraktionskollege Martin Rabanus sagte, es gehe in dieser Debatte nicht um den Fall Yücel, sondern um das Verhältnis der AfD zur Pressefreiheit. Er betonte, dass die persönliche Meinung über die Äußerungen von Kabarettisten und Journalisten egal seien. Die AfD würde eine Zensur fordern. Rabanus schloss damit, dass der Antrag die Pressefreiheit in Frage stelle und er dies erbärmlich fände.

Wolfgang Kubicki (FDP) betonte, dass die Bundesregierung nicht befugt sei, über eine freie Meinungsäußerung, die im Übrigen Satire sei, zu entscheiden. Er bezeichnete den Antrag als intellektuell erbärmlich. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Jan Korte von der Linken bezeichnete die Debatte zunächst als reine Zeitverschwendung, da es weitaus wichtigere Themen gäbe.  Der Antrag verstoße gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Er vergleicht die Aussagen der AfD mit den Aussagen Erdogans und wirft den Antragsstellern völkisches Denken vor.

Dr. Volker Ullrich von der CSU betonte die hohe Zahl der noch immer inhaftierten Journalisten und prangerte die Türkei deswegen an. Die AfD beschuldigte er, die Äußerungen Yücels aus dem Kontext gerissen zu haben. Ohne Meinungs- und Pressefreiheit sei Demokratie nicht möglich. Der Antrag sei verfassungsfeindlich und deshalb von seiner Fraktion abgelehnt.