Diätenanpassung der Abgeordneten

Der Bundestag hat dem von CDU/CSU, SPD und FDP eingereichten Antrag zur automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten zugestimmt.

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Dafür gestimmt
504
Dagegen gestimmt
152
Enthalten
8
Nicht beteiligt
45
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP richtet sich nach dem Paragraphen 11 Absätze 4 und 5 des Abgeordnetengesetzes, wonach der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung beschließen muss. Verpasst der Bundestag diese Frist, bleibt die zuletzt festgelegte Entschädigung bis zur nächsten Regulierung zum 01.07. des Folgejahres bestehen.

Die Abgeordneten haben über den 2014 beschlossenen Mechanismus zur Anpassung der Abgeordnetendiäten abgestimmt, der sich nach dem vom Statistischen Bundesamt jährlich ermittelten Nominallohnindex richtet. Dieser muss dem Bundestagspräsidenten bis zum 31. März jeden Jahres übermittelt werden. Je nach wirtschaftlicher Lage kann sich der Betrag erhöhen oder senken. Daraufhin veröffentlicht der Präsident des Deutschen Bundestages den angepassten Betrag der Abgeordnetenentschädigung.

Kritisiert wurde die Erhöhung von den Linken und der AfD. Der Linken-Abgeordnete Jan Korte kritisierte, dass eine Erhöhung der Diäten nicht angemessen sei, wenn für große Teile der Bevölkerung seit den neunziger Jahren der Reallohn gesunken sein.

Stefan Keuter (AfD) kritisierte, dass die Anpassung "verklausuliert" sei. Außerdem solle man beachten, dass die Diäten in den letzten vier Jahren um 1.300 Euro erhöht wurden, was einer deutschen Standardrente entspräche und aus Steuergeldern finanziert werde.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hielt der AfD vor, bei mehreren Sitzungen im Vorfeld der Diäten-Abstimmung mit Kritik hinter dem Berg gehalten zu haben. Es sei scheinheilig, nun öffentlich Stimmung zu machen.