Überprüfung des Jahresmittelgrenzwerts für Stickoxid

Mit ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, eine Überprüfung des europäischen Stickoxid-Grenzwertes für öffentliche Bereiche durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfahl in seiner Beschlussempfehlung eine Ablehnung des Antrages. Die Empfehlung des Ausschusses wurde durch die Stimmen der CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen angenommen und damit der Antrag abgelehnt.

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Dafür gestimmt
72
Dagegen gestimmt
456
Enthalten
3
Nicht beteiligt
178
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Parlaments geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Fraktions-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da CDU/CSU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Parlamentsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU , SPD, Linke und Grüne hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Fraktions-Antrag.

In Deutschland gebe es keine toxikologischen bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen. Weiterhin gebe es auch keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen zu Erkrankungen oder Todesfällen aufgrund von Überschreitungen von NO2-Grenzwerten in Deutschland. Die Bundesregierung sei daher dazu aufgefordert, den europäischen NO2-Grenzwert für öffentliche Bereiche einer neuerlichen Überprüfung zu unterstellen.

Die FDP-Fraktion reichte ebenfalls einen Antrag zum Stickoxid-Grenzwert ein. Dieser wurde an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Judith Skudelny (FDP) betont, dass Fahrverbote zu keiner Minderung von Emissionen führten und es so auch zu keiner Verbesserung der Luftqualität komme. Die Emissionen werden durch Fahrverbote nicht verringert, sondern an andere Orte verschoben. Insbesondere die Messstellen seien zu überprüfen, da diese häufig falsch auch oft an den falschen Stellen messen. Daher sei es wichtig, bundesweit einheitliche Messungen durchzuführen. Auch die wissenschaftliche Basis solle noch einmal evaluiert werden, um zu prüfen, wo die Grenzwerte liegen.

Carsten Müller (CDU/CSU) fordert, dass die Verantwortlichen für die Abgasbetrügerei zur Rechenschaft gezogen werden. Es sei festzustellen, dass die Stickoxidemissionen stark zurückgehen. Seit 1990 seien die Emissionen um fast 70 Prozent zurückgegangen. Insbesondere sei es wichtig, die Standorte der Messstellen zu validieren und auf Hintergrundbelastung zu überprüfen. Dazu seien schon Maßnahmen getroffen worden. In der derzeitigen komplizierten Lage sei es wichtig, zügig wirkende Lösungen zu finden. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" sei daher genau das Richtige.

Marc Bernhard (AfD) hebt hervor, dass der Stickoxidgrenzwert von 40 Mikrogramm völlig willkürlich sei. Dieser Grenzwert stütze sich auf rein theoretische Hochrechnungen ohne praktischen Bezug. Darüber hinaus seien die klinischen Studien der WHO, den Grenzwert von 40 Mikrogramm zu bestätigen, gescheitert. Die AfD fordere daher, den Grenzwert objektiv wissenschaftlich zu überprüfen. Die FDP habe in ihrem Antrag die Forderungen der AfD aufgegriffen. Die AfD fordere schon seit Monaten die Korrektur der Aufstellbedingungen der Messstationen.

Florian Pronold (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, spricht sich für den seit 20 Jahren geltenden Grenzwert aus. Die Stickstoffbelastung kombiniert mit der Feinstaubbelastung füge insbesondere den dafür anfälligen Menschen erhebliche Schäden zu. Ebenfalls sei es nachgewiesen, dass ein Zusammenhang zwischen Stickstoffbelastung, Feinstaubbelastung und Mortalitätsraten besteht. Dass die Messstationen nicht richtig messen, sei im Übrigen falsch.

Ralph Lenkert (Linke) spricht sich gegen die Anträge der FDP- und AfD-Fraktionen aus. Diese seien überflüssig und vor allem auch unwissenschaftlich. Die Forderung der FDP, die Messstationen zu verlegen, verfälsche die Messergebnisse und verhelfe der Autolobby. Die Linke fordere stattdessen die Autokonzerne auf, eine Hardwarenachrüstung auf ihre Kosten durchzuführen. In Zukunft sei es wichtig, die gültigen Gesetze einzuhalten, damit weder das Kundenvertrauen noch die Arbeitsplätze gefährdet werden.

Dr. Bettina Hoffmann (Grüne) betont, dass der aktuelle Grenzwert von 40 Mikrogramm zu hoch angesetzt ist, da beispielsweise die Schweiz die gesundheitsgefährdende Grenze schon bei 30 Mikrogramm setzt. Die WHO bestätige auch, dass schon bei einem Wert von 20 Mikrogramm bei Langzeitexposition mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist. Daher fordern Experten eine Herabsetzung des Grenzwertes. Die FDP ignoriere mit ihrem Antrag diese internationalen Studien und begebe sich mit ihrer Argumentation auf eine Ebene mit der AfD. Die Einhaltung der Grenzwerte sei besonders für Kinder, Schwangere und an Asthma Leidende wichtig. Schuld an den Fahrverboten seien hier nicht die Grenzwerte, sondern die Autokonzerne, die ihre Kunden betrogen haben.