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Andreas Schalk
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Frage von Harald K. •

Frage an Andreas Schalk von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schalk,

am 3.12.2017 habe ich Ihrem Parteifreund Herrn Auernhammer auf abgeordnetenwatch.de folgende Frage gestellt:

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 reisten nach unterschiedlichen Schätzungen 1,5 bis 2 Millionen sogenannte Flüchtlinge aus Afrika und Asien, überwiegend über die Österreichische Grenze, d.h. aus einem EU-Mitgliedsstaat, nach Deutschland ein und beantragten in der Mehrzahl politisches Asyl. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert im Artikel 16a Absatz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Absatz 2 lautet: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, ... .
Bitte erläutern Sie weshalb die gesamte politische Klasse dieses Landes, insbesondere Bundeskanzlerin Merkel und die Regierung inklusive der CSU-Minister bis heute vollkommen folgenlos grundgesetzwidrig handeln können und auch die Medien Ihrer Meinung nach diesen Umstand nicht thematisierten?

Zweieinhalb Monate und ein Erinnerungsmail später veröffentlichte Herr Auernhammer eine Stellungnahme (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/artur-auernhammer/question/2017-12-03/295062).

Meine Frage:

Sind Sie der Meinung, daß Herr Auernhammer meine Frage präzise beantwortet hat, und falls nicht, wie würde Ihre Antwort ausfallen?

Mit freundlichen Grüßen
H. K.
Ansbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

zunächst möchte ich festhalten, dass Herr Auernhammer als Mitglied des Bundestages grundsätzlich der richtige Ansprechpartner bei bundespolitischen Fragestellungen ist. Meiner Auffassung nach hat Herr Auernhammer Ihre Frage zutreffend beantwortet. Da dieses Thema politisch sehr vielschichtig ist, könnte man in einer Antwort auf Ihre Frage zweifellos viele weitere Aspekte beleuchten.

Inwieweit das Verhalten von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Flüchtlingskonvention in den Jahren 2015 und 2016 grundgesetzwidrig war, kann abschließend nur das Bundesverfassungsgericht beurteilen. Politisch ist hier aus meiner Sicht manches nicht gut gelaufen.

Die Arbeit der Medien bei diesem Thema möchte ich hier nicht kommentieren - insbesondere weil es unseriös wäre alle Medien und Journalisten über einen Kamm zu scheren.

Da Sie ja anscheinend in Ansbach wohnhaft sind, können wir uns gerne in einem persönlichen Gespräch austauschen. Sollten Sie mein Gesprächsangebot annehmen, stehe ich Ihnen gerne dafür zur Verfügung. Für eine Kontaktaufnahme finden Sie meine Kontaktdaten unter: https://www.andreasschalk.com/1_kontakt_Nehmen-Sie-mit-uns-Kontak-auf.html

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schalk

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