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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von joachim k. •

Frage an Bettina Hagedorn von joachim k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Hagedorn,

ist es Ihnen recht, das das nächste Woche zu beschliessende Gesetz zur Planungsbeschleunigung den Nebeneffekt haben kann, dass die Feste Fehmarnbeltquerung qua Gesetz genehmigt wird? Wozu dann noch Planfeststellungsverfahren mit Einspruchsrechten (12000 Einwände gegen Schwachsinn!) Sollen hier wieder widerspenstige Bürger in ihren Rechten und Widerspreuchsmöglichkeiten beschnitten oder gar zur Seite gefegt werden? Muß die Lobby immer gewinnen und die Verwaltung nach dem Motto handeln, je weiter weg der Bauplatz desto unwichtiger die Einwände der Betroffenen? Das Projekt ist weit weg, der Lobbyist aber lädt vor Ort ein!
Ein Projekt gehört nicht in ein Gesetz! Stoppen Sie diesen erneut demokratiefeindlichen Versuch mit den Stimmen Ihrer Partei!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krönke,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 1. November auf abgeordnetenwatch.de zu der Festen Fehmarnbeltquerung im Planungsbeschleunigungsgesetz, das der Bundestag am 8. November in 2./3. Lesung beschlossen hat. Es ist Ihnen anhand der medialen Berichterstattung inzwischen vermutlich selbst aufgefallen, dass der Bundestag dabei eine namentliche Aufführung der Beltquerung im Gesetz - die erst durch den Bundesrat über eine Initiative der Kieler Jamaika-Koalition ins Gesetz kam – wieder gestrichen hat. Damit hat der Bundestag ganz genau DAS gemacht, was Sie in Ihrem Brief gefordert haben. Ich verweise Sie darum auf meine Homepage www.bettina-hagedorn.de, auf der sämtliche Pressemitteilungen von mir veröffentlicht sind. Dort finden Sie auch meine Presseerklärungen vom 12. Oktober und vom 7. November zusammen mit meinem SPD-Bundestagskollegen Mathias Stein aus Kiel, der im Verkehrsausschuss für dieses Gesetz verantwortlich war und diesen Erfolg für unsere Region und für die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger erreicht hat.

Für mich sind Transparenz und starke Bürger- und Beteiligungsrechte gerade bei der Planung der Festen Fehmarnbeltquerung von herausragender Bedeutung, weil niemand vergessen sollte, dass in erster Linie die mangelhafte Planungsqualität von Femern A/S 2016 über 12.500 Einwendungen und damit die jahrelangen zeitlichen Verzögerungen gegen das Großprojekt geradezu provoziert hat. Für ein umfangreiches Planänderungsverfahren sorgten bereits 2014 über 3.000 Einwendungen, die eklatante Planungsmängel auf dänischer Seite aufdeckten. Angesichts solch gravierender Qualitätsmängel in der Planung des größten Verkehrsinfrastrukturprojektes in Nordeuropa für den längsten Absenktunnel der Welt ist das ‚Planungsbeschleunigungsgesetz‘ darum definitiv das komplett falsche Instrument. Dieses Großprojekt „Belttunnel“, für das die Jamaika-Koalition in Kiel noch vor Weihnachten den Planfeststellungsbeschluss fassen will, der dann nach deutschem Recht erstmalig eine gerichtliche Überprüfung überhaupt ermöglicht, muss vom Gericht auf Herz und Nieren geprüft werden und darf unter gar keinen Umständen von einem „Sofortvollzug“ profitieren. Ich finde es absolut unverständlich, dass die Grünen in der Kieler Landesregierung diesen Vorstoß über den Bundesrat „mitgemacht“ haben – das passt überhaupt nicht zu deren jahrelangen „Sonntagsreden“.

Auch aktuell liefert Femern A/S wieder einmal Beweise für ihr unprofessionelles Vorgehen: Die bereits zweimal geänderten Planungsunterlagen mussten von Femern A/S erneut mit über 100 Änderungen auf 11.000 Seiten korrigiert werden und liegen seit dem 02. November – nur drei Wochen – bis zum 23. November 2018 für Verbände und Behörden zur Stellungnahme aus. Wer dermaßen mangelhaft plant, der darf von dem ‚Planungsbeschleunigungs-gesetz‘ nicht profitieren.

Aber genau das wollte die schleswig-holsteinische Jamaika-Koalition tun und hat im Verkehrsausschuss des Bundesrates am 5. September 2018 einen Antrag gestellt, um in das Planungsbeschleunigungsgesetz von Bundesverkehrsminister Scheuer den Fehmarnbelt-Tunnel als einziges Verkehrsprojekt bundesweit namentlich mit aufzunehmen. Für diesen Antrag erhielt die schleswig-holsteinische Landesregierung dann am 21. September 2018 im Bundesrat eine Mehrheit. Als offizielle Stellungnahme des Bundesrates spielte diese Ergänzung dann im parlamentarischen Verfahren des Bundestages eine wichtige Rolle.

Ich bin sehr froh darüber, dass die `Jamaika`-Initiative vom Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 07. November 2018 abgelehnt wurde und der Fehmarnbelt-Tunnel in dem vom Bundestag am 08. November 2018 in 2./3. Lesung verabschiedeten Planungsbeschleunigungsgesetz nicht explizit erwähnt wird! Das ändert leider nichts daran, dass im Anhang zum Planungsbeschleunigungsgesetz der Bezug zur Fehmarnbeltquerung als Verbindung von Hamburg nach Kopenhagen als prioritäres Infrastrukturvorhaben laut Staatsvertrag geführt wird – und zwar im Teil für Schienenvorhaben wie auch im Straßenteil.

Ganz konkret bedeuten diese Ergebnisse, dass die Fehmarnbeltquerung kein Sonderrecht in dem neuen Gesetz genießen wird – einen sofortigen Baubeginn nach Planfeststellungsbeschluss wird es nicht geben und auch die Möglichkeiten der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss existieren selbstverständlich weiterhin! Insofern hoffe ich, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind!

Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Hagedorn

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