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Dirk Toepffer
CDU
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Frage von Annett S. •

Frage an Dirk Toepffer von Annett S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Toepffer
In einem Interview über die niedersächsische Pflegekammer erwähnten Sie, dass Ihre Partei eine Evaluation dieser Institution im Koalitionsvertrag für 2020 festgelegt hat.
Wie genau kann bzw. muss ich mir diesen Vorgang vorstellen?
Was konkret, führt zur Abschaffung der Pflegekammer in Niedersachsen?
Mit freundlichen Grüßen
A. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Evaluation der Pflegekammer.

Angesichts des wachsenden Widerstands gegen die Pflegekammer in Niedersachsen ist es wichtig, dass die im Koalitionsvertrag zur Hälfte der Legislaturperiode vorgesehene Evaluation von Wirkung und Organisation der Kammer fristgerecht vorgelegt wird. Es ist offensichtlich, dass es der Kammer an Rückendeckung der eigenen Pflegekräfte fehlt, da es im Vorfeld den Befürwortern nicht gelungen ist, den Nutzen der Kammer hinreichend deutlich zu machen. Die Pflegekammer ist kein Selbstzweck. Sie muss nun zügig reagieren und sich der Kritik derjenigen stellen, deren Interessen sie doch vertreten will.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich bis zuletzt gegen die Errichtung der Pflegekammer gestellt und dem rot-grünen Gesetzentwurf im Dezember 2016 im Landtag nicht zugestimmt, weil eine Pflegekammer weder das Problem der niedrigen Pflegesätze lösen noch eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen kann. Weiterhin haben wir kritisiert, dass sich – völlig systemfremd – abhängig Beschäftigte zwangsweise in einer Kammer zusammenschließen und dafür gegen ihren Willen Beiträge entrichten müssen.

Die Koalition muss die Modalitäten der zur Hälfte der Legislaturperiode vereinbarten Überprüfung noch konkretisieren. Klar ist, dass Wirkung und Organisation der Kammer nicht von denjenigen überprüft werden können, die das Kammergesetz geschrieben haben und dass auch die Pflegekräfte umfänglich eingebunden werden müssen. Zweckmäßigerweise dürfte damit ein Meinungsforschungsinstitut oder ein Beratungsunternehmen beauftragt werden.

Welche Konsequenzen aus dem Ergebnis der Evaluation gezogen werden, muss dann gemeinsam mit der Pflegekammer beraten werden. Eine Abschaffung als letztes Mittel kann genau wie die Errichtung nur durch Gesetz erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Toepffer

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