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Frage von Manfred G. •

Frage an Flemming Meyer von Manfred G. bezüglich Verkehr

Welche Argumente sprechen aus Ihrer Sicht noch dafür, an einem ökonomisch und ökologisch höchst fragwürdigen Dinosaurier-Projekt wie dem Fehmarn-Belt-Tunnel festzuhalten, das Potenzial hat, Stuttgart 21 und Berliner Flughafen an negativem Kosten-Nutzen-Verhältnis spielend zu übertreffen.
Dies speziell nach der Nichtigkeitsfeststellung des Europäischen Gerichtshofs gegenüber den dänischen Staatsgarantien für den Bau, die aus dem Projekt finanziell ein Fass ohne Boden macht,welches dann an allen deutschen Steuerzahlern hängen bleiben würde.
Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark sieht für diesen Fall vor, dass das gesamte Megaprojekt auf den Prüfstand zu stellen ist.

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Antwort von
SSW

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch zur festen Fehmarnbeltquerung.

Der SSW hat dieses Verkehrsprojekt immer kritisch begleitet, da wir der Auffassung waren, dass es durchaus wichtigere Verkehrsprojekte bei uns in Schleswig-Holstein gibt. Doch wir müssen erkennen, dass es sich hierbei um ein dänisch-deutsches Verkehrsprojekt handelt, dass von Kopenhagen und Berlin unterzeichnet wurde. Dies gilt neben der eigentlichen Querung auch für die entsprechenden Hinterlandanbindungen. Diesen Staatsvertrag haben
wir immer akzeptiert und das tun wir auch heute noch.

Wenn man eine Neubewertung des Verkehrsprojektes vornimmt, dann muss dies gemeinsam geschehen. Das heißt, Deutschland und Dänemark müssen beide gemeinsam entscheiden, ob sie das Projekt noch wollen und gemeinsam entscheiden, wie das Projekt gegebenenfalls beendet wird. Vertragstreue ist hierbei für uns als SSW ein wichtiges Gut und deshalb darf es hier keinen einseitigen Ausstieg und auch keine einseitige Prüfung der Ausstiegmodalitäten geben. So geht man unter Partnern nicht miteinander um.

Angesichts des Urteils des EUGH im Dezember des letzten Jahres bleibt nun abzuwarten, inwieweit die Finanzierung für die Querung aufgestellt wird.Grundlage des bestehenden Vertrages ist aber auch, dass Dänemark die Finanzierung der Querung alleine trägt. Daher teile ich Ihre Befürchtung nicht, dass das Urteil dazu führen wird, dass die Finanzierung des
Projektes „an allen deutschen Steuerzahlern hängen bleiben würde“.

Wir haben immer gesagt, dass getroffene Entscheidungen zwischen zwei Staaten von uns nicht Infrage gestellt werden. Die beiden Staaten und damit beide Regierungen gemeinsam können gemäß den Bestimmungen im Staatsvertrag das Projekt gemeinsam neu bewerten. Daran halten wir fest.

Mit freundlichen Grüßen

Flemming Meyer