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Frage von Tim G. •

Frage an Florian Graf von Tim G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Graf,
in einer Pressemitteilung zur Versetzung des Berliner Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand behaupten Sie unter der Überschrift "Ablösung von Polizeipräsident Kandt macht fassungslos", diese Maßnahme sei "ein brutaler Angriff auf die Unabhängigkeit der Polizei". (https://www.florian-graf.info/trans_1_1_104468_Abloesung-von-Polizeipraesident-Kandt-macht-fassungslos.html)

Ich kannte bislang eine Unabhängigkeit der Justiz, eine freie Presse udgl. Eine unabhängige Polizei ist mir bislang noch nicht unter gekommen. Deshalb meine Frage: Ist das ein verfassungsprinzip? ergibt sich das aus dem grundgesetz der Bundesrepublik oder aus der Berliner Verfassung? Was ist der Wesensgehalt der (vermeintlichen) Unabhängigkeit der Polizei?

Also hier in Hannover untersteht die Polizei dem Innensenator und ist an das Polizeigesetz gebunden. Sie unterliegt Weisungen und ist in keinster Weise unabhängig, sondern ihrem Dienstherren unterstellt. Die Polizistinnen und Polizisten bis hinauf zu den Polizeipräsidenten sind durchweg Beamte, die nach dem geltenden Beamtenrecht versetzt werden können. Ab einer bestimmten Besoldung eben auch in den einstweiligen Ruhestand.

Ist das in Berlin anders? Sind dort Polizisten echt völlig unabhängig so wie Richter? Unterliegen sie keinen Weisungen? Darf der Dienstherr dort keine Disziplinarmaßnahmen treffen, wenn sie ihren Dienstpflichten nicht nachkommen?

Oder haben Sie Berlin jetzt mal soeben zum neuen Hort der Unabhängigkeit der Polizei ausgerufen? Sind sie von den Berliner Polizisten schon eingeladen worden, deren neue Unabhängigkeit gehörig zu feiern?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie nach der Bedeutung des Wortes Unabhängigkeit in meiner Presseerklärung zur Ablösung des Polizeipräsidenten durch Innensenator Geisel fragen.

Das Wort Unabhängigkeit ist nicht im Sinne der Gewaltenteilung zu verstehen. Es geht vielmehr darum, dass die Polizei nicht Spielball der Politik sein sollte. Die Versetzung von Klaus Kandt in den einstweiligen Ruhestand erfolgte völlig überraschend und ohne besonderen Anlass. Die offizielle Begründung von Senator Geisel, damit einen Neuanfang vorzubereiten, ist unglaubwürdig, solange er keine qualifizierten Nachfolger präsentiert. Besonders brisant: während der erfahrene Sachkenner der inneren Sicherheit Kandt ohne Not seinen Posten räumen muss, wird seine Stellvertreterin Margarete Koppers, die für die Skandale um die Polizeiakademie und um die Schießstandaffäre verantwortlich zeichnet, zur Generalstaatsanwältin befördert. Angesichts der angespannten Sicherheitslage ist diese Art von Ämterpatronage inakzeptabel und unverantwortlich. Ich bleibe dabei, die Sicherheit der Berliner darf nicht parteipolitischen Spielchen geopfert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Florian Graf