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Hanka Kliese
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Frage von Hans T. •

Frage an Hanka Kliese von Hans T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was halten Sie vom Entwurf des Polizeigesetzes, den die von Ihnen mitgetragene Regierung vorgestellt hat?

Unterstützen Sie es, dass die Polizei (nicht die Justiz) Personen in Hausarrest sperren oder ihnen für 3 Monate eine Fußfessel anlegen darf? Sollte die Polizei wirklich militarisiert und mit Maschinengewehren und Handgranaten ausgestattet werden? Warum sollte ohne konkrete Gefahr Videoüberwachung in der Öffentlichkeit durchgeführt werden? Sind wir damit nicht auf dem Weg zu einem Polizeistaat?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

Seien Sie unbesorgt, Sachsen ist nicht auf dem Weg zu einem Polizeistaat. Mit dem neuen Polizeigesetz reagiert Sachsen einerseits auf die gestiegenen Anforderungen der Polizeiarbeit im Hinblick auf die politisch/religiös motivierte Kriminalität sowie des Terrorismus. Andererseits sollen damit die Arbeitsbedingungen von Polizistinnen und Polizisten verbessert werden.

Ein Ziel des Gesetzes ist es, die rechtlichen Arbeitsgrundlagen für die sächsische Polizei weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Befugnisse zum einen dem technischen Fortschritt angepasst werden, zum anderen soll es der Polizei künftig ermöglicht werden, besonders schwerwiegende Gefahren, insbesondere im Bereich des Terrorismus, frühzeitig abzuwehren. Zudem sollen die Aufgaben der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes künftig in zwei eigenständigen Gesetzen klar umrissen und voneinander abgegrenzt werden. Außerdem müssen die neuen Vorgaben zum Datenschutz umgesetzt werden.

Meine Fraktion will, dass die sächsische Polizei handlungsfähig bleibt und auch zukünftig für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen kann. Die Menschen in Sachsen sollen nur denjenigen polizeilichen Eingriffsmaßnahmen unterworfen werden, die für eine effektive Polizeiarbeit geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Die Polizei muss nicht alle technisch möglichen Befugnisse bekommen, sondern die richtigen.

Es muss sichergestellt sein, dass polizeiliches Handeln einer gesellschaftlichen Transparenz und stets und ausnahmslos einer wirksamen Kontrolle unterliegt. Der Staat muss in begründeten Fällen in die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen dürfen. Aber dies muss mit offenem Visier geschehen und gerichtlich überprüfbar sein. Deswegen ist es für uns als SPD ganz wichtig, uniformierte Polizisten im Dienst anonym mit einer nachprüfbaren Nummer zu kennzeichnen sowie die Beschwerdestelle zu stärken.

Abschließend möchte ich festhalten: Wir streben keinesfalls ein Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild an. Mir selbst ist eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit von größter Bedeutung. Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit, werde ich die Freiheit wählen.

Mit den besten Grüßen

Hanka Kliese

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