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Hubertus Heil
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Frage von Jon M. •

Frage an Hubertus Heil von Jon M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

laut Medienberichte steigt die Anzahl der Empfänger von Kindergeld im Ausland stetig an.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-08/sozialsystem-kindergeld-auslaendische-empfaenger-kommunen-einwanderung

Meine Frage: Wieso müssen überhaupt Kinder die im Ausland leben Kindergeld aus DE erhalten? Nach meiner Meinung, sollte diese Personengruppe überhaupt kein Kindergeld bekomme, da der Staat im den die Kinder leben, für diese verantwortlich ist und nicht DE. Alles andere ist m.E. eine Einladung zum Missbrauch.

Wieso erhalten Kinder die im Ausland leben, deutsches Kindergeld?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne Stellung beziehen möchte. Entschuldigen Sie vorab bitte die späte Beantwortung ihrer Frage.

Die Zahl von Kindergeldempfängerinnen und –empfängern im Ausland ist tatsächlich angestiegen. Aber bildet dieser Anteil nur einen sehr geringen Teil der Gesamtheit an Kindergeldbezieherinnen und –beziehern. Gemessen am Gesamtvolumen des Kindergeldes betrug der Anteil der Kindergeldzahlungen ins Ausland im Jahr 2017 lediglich 0,96 Prozent. Legt man die genannte Zahl des Bundesministeriums für Finanzen für Juni 2018 von 268.336 Kindern, die im EU-Ausland leben und für die Kindergeld bezogen wird, sind das nur 1,8 Prozent der Kinder, für die insgesamt Kindergeld bezahlt wird.

Wer in Deutschland arbeitet und Steuern sowie Sozialabgaben zahlt, der oder die muss auch die gleichen Leistungen erhalten – unabhängig von seiner Nationalität und vom Wohnort seiner Kinder.
Dies ist ebenfalls ein Grundsatz der EU, der es auch deutschen Bundesbürgerinnen und -bürgern ermöglich, entsprechende Leistungen im europäischen Ausland in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung schützt also auch deutsche Familien, die im Ausland arbeiten. Laut EU Vertrag Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit/Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in das Sozialsystem eines Landes einzahlen und dort auch Steuern entrichten, Anspruch auf Steuer-, Sozial- und Familienleistungen. Hierzu zählt auch die Leistung "Kindergeld".

Uns ist aber auch bewusst, dass seit einiger Zeit kriminelle Netzwerke EU-Ausländer nach Deutschland bringen und diese mit gefälschten Dokumenten – Scheinarbeitsverträgen oder rückdatierten Mietverträgen – ausstatten, mit denen dann unberechtigt Kindergeld beantragt wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat daher einen Gesetzesentwurf unteranderem gegen Kindergeldmissbrauch vorgelegt, der am 20.02.2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde sich nun im Gesetzgebungsverfahren befindet. Mit dem neuen Gesetz wird der Leistungsanspruch für EU-Bürger, die nach Deutschland ziehen, stärker daran geknüpft, dass sie wirtschaftlich aktiv sind. Auch der Zoll kann künftig bei Kontrollen auch Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug prüfen und seine Erkenntnisse direkt an die Familienkassen melden. Die entsprechenden Behörden bekommen mehr Befugnisse und mehr Personal.

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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