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Josha Frey
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Frage von Richard R. •

Frage an Josha Frey von Richard R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Frey,

wie gedenkt das Land BW gegen Sozialbetrug vorzugehen.

Behörden beschlagnahmen Luxus-Wagen:
Wer Sozialleistungen wie Hartz IV empfängt, muss Vermögenswerte beim Staat angeben. In Duisburg haben einige Empfänger diese Pflicht offenbar nicht allzu ernst genommen. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen in einer gemeinsamen Aktion gegen sie vor.

Warum gibt es eine solche Aktion nicht in BW ?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.

Gruß: R. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

Sanktionen gegen Sozialbetrug werden vom Bundesrecht geregelt. Daher ist die rechtliche Lage dazu in jedem Bundesland die gleiche.
Die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angestoßenen Straf- und Bußgeldermittlungen wegen möglichen Hartz-IV-Betrugs sind im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. 2017 nahmen die Jobcenter Bundesweit in 148.524 Fällen Ermittlungen auf. Das sind 0,8 Prozent weniger als im Jahr davor.
Dabei ist die Zahl der an Staatsanwaltschaften oder bei Schwarzarbeitsverdacht an die Zollverwaltung abgegebenen Verfahren um 0,3% angestiegen.
In mehr als 21 000 Fällen wurden Bußgelder verhängt. Fast 50 000 Vorgänge wurden wegen des Verdachts einer Straftat an Ermittlungsbehörden abgegeben – die verhängten im Jahr 2017 Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 6,6 Millionen Euro.
In Stuttgart macht die Zahl der Betrugsfälle einen Wert von unter 1,5 Prozent der Bedarfsgemeinschaften aus.
Am 1. Juli ist ein Bundesgesetz in Kraft getreten, das die sogenannte Vermögensabschöpfung erleichtert. Behörden können künftig „Vermögen unklarer Herkunft“ einziehen: Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Geld aus kriminellen Handlungen stammt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat nicht nachzuweisen ist. Nach dem geänderten Gesetz müssen nun die Kriminellen in bestimmten Fällen belegen, dass sie legal an ihren Besitz kamen.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass es sich bei der Mehrzahl der Fälle um „gewöhnlichen“ Betrug und keine "organisierte Leistungskriminalität". handelt, wie dies mutmaßlich der Fall in Duisburg ist.
Ob sich der Verdacht auf einen Sozialbetrug bei den Verdächtigen erhärten lässt, müssen jetzt die Ermittlungen der Duisburger Polizei zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Josha Frey MdL