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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Bernd M. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Bernd M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In der aktuellen Regierung haben wir durch Überhangs- und Ausgleichsmandate 709 Abgeordnete, 79 mehr als in der letzten Periode. Der XXL-Bundestag kommt uns teuer zu stehen. Die Anzahl der Abgeordneten wird aber durch das Bundeswahlgesetz vorgegeben.

Frage:
Wird das Bundeswahlgesetz mit Ihrer Hilfe bald dahingehend geändert, dass z.B. 500 Abgeordnete die Obergrenze sind?

Frage:
Sind Sie auch dafür, dass der 2. Regierungssitz in Bonn zeitnah aufgelöst wird? Die Kosten sind schon lange nicht mehr vermittelbar.

Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

B. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir auf Bitte von Frau Göring-Eckardt gern beantworten.

Die jetzt Größe des Bundestages mit der Anzahl an Mandaten ist in der Tat nicht wünschenswert. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode Bereitschaft für Gespräche signalisiert. Unsere Position dabei lautet, dass das personalisierte Verhältniswahlrecht Ausgangspunkt unserer Überlegungen sein muss. Jede Stimme muss bei der Wahl gleich viel wert sein, dass Zweitstimmenergebnis muss sich also in der Zusammensetzung des Bundestages 1:1 widerspiegeln. Eine reine Deckelung auf zum Beispiel 630, wie von der Union vorgeschlagen, würde dieses Ergebnis jedoch stark verzerren. Bereits zu Beginn dieser Legislatur haben alle Fraktionen deutlich gemacht, dass sie ernsthaft eine Verständigung erreichen wollen. Gespräche dazu finden bereits statt.

Grundlage für den zweiten Regierungssitz in Bonn ist das Berlin/Bonn Gesetz von 1991. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine neue Vereinbarung im Hinblick auf Bonn als zweiten Regierungssitz beschlossen. Dazu sollen noch in diesem Jahr Gespräche auf den Weg gebracht werden. Wir werden diese Gespräche hinsichtlich ihres Ziels beobachten und kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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