Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Barbara D. •

Frage an Kerstin Griese von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese,

im Dezember 2017 hat der Bundesrat beschlossen daß der Erwerbsgeminderte/Bestandsrentner in Allen Verbesserungen für Neurentner miteinbezogen werden soll ! Warum wird Dieses nicht umgesetzt? Jetzt verlangen Wir Bestandsrentner von Euch Politiker, daß Dieser Beschluß vom Bundesrat ausgeführt wird.Jetzt kommen Sie uns nicht mit den Antworten,es ist kein Geld da oder Verbesserungen für Neurentner.

Die Regierung möchte doch den Sozialen Zusammenhalt und Sozialen Frieden in Deutschland,dann behandelt Alle Rentner gleich oder was würden Sie sagen,wenn es bei Euren Diäten und Pensionen einen Stichtag geben würde????

Mit freundlichen Grüßen

B. D.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

Sie haben mich bereits im Januar 2017 zur Erwerbsminderungsrente angeschrieben und darauf hingewiesen, dass Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente auch für BestandsrentnerInnen gelten sollen. Ich kann Ihnen heute nichts anderes antworten als schon vor einem Jahr. Auch wenn Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente für alle BezieherInnen sehr wünschenswert sind, bleibt doch die Tatsache, dass eine rückwirkende Erhöhung für alle aufgrund der hohen Kosten keine politische Mehrheit findet. Wir SozialdemokratInnen möchten allerdings, dass zumindest die künftigen ErwerbsminderungsrentnerInnen eine höhere Rente erhalten, deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode gleich zweimal Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt.

Damit hat sich die Rentenhöhe für alle, die seit Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente beziehen, um rund 10 % erhöht. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag ein Gesetz (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) verabschiedet, mit dem die Zurechnungszeiten bei den Erwerbsminderungsrenten von 2018 bis 2024 ansteigend von 62 auf 65 Jahre erhöht werden; das heißt, Betroffene sollen künftig so viel Rente bekommen, als hätten sie nicht nur bis zum 62., sondern bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet.
Im neuen Koalitionsvertrag konnten wir uns auf weitere Verbesserungen verständigen. Dabei wollen wir die stufenweise Anhebung beschleunigen, indem wir im nächsten Jahr die Zurechnungszeit in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben und entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise weiter auf 67 Jahre verlängern.

Der Bundesrat empfiehlt, dass eine „weitere Verbesserung der Einkommenssituation von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Zahlung einer Erwerbminderungsrente angewiesen sind“ anzustreben sei, so ist der Wortlaut der Empfehlung, auf die Sie sich beziehen. Dieser Empfehlung folgen wir mit der schrittweisen Erhöhung der Zurechnungszeiten für künftige ErwerbsminderungsrentnerInnen bereits.
Ich bedauere, Ihnen nichts anderes sagen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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