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Frage von Ewald F. •

Frage an Marco Bülow von Ewald F. bezüglich Soziale Sicherung

Wie stellen Sie sich die zukünfrtige Gestaltung der Rente vor. Denn mit der jetzigen Regelung und dem weiter so bis zum Jahr 2025 fahren Sie die gesetzliche Rente vollends an die Wand.
In dem Sondierungspapier wurde eine Festlegung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2025 auf 48% vereinbart
Nehmen wir einmal das Beispiel, ein AN Jahrgang 1960 will 2025 in den Ruhestand gehen, dann muss er erstens 85% seiner Altersbezüge besteuern und zweitens mit Abschlägen bis zu 12% rechnen. Ferner werden die Sozialabgaben in diesem Zeitraum nicht unerheblich steigen. Deshalb geht diese Richtzahl völlig an der Realität vorbei, zumal viele die jetzigen Ruheständlern schon heute von dieser "Traumzahl" Lichtjahre entfernt sind.
Wäre es nicht einmal höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel, wobei man sich an den Modellen in Österreich, Niedeerlanden oder Schweiz orientiert?
Ich selbst bin seit einiger Zeit Ruheständler und spüre gewaltig die Kürzungen (, denke aber dabei in erster Linie an die zukünftigen Generationen, die mit einer Fortsetzung dieser Politik extrem benachteiligt werden.

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für diese Frage. Wie auch Sie sehe ich die große Gefahr der zunehmenden Altersarmut. Hier müssen wir dringend Lösungen entwickeln, damit die gesetzliche Rente gestärkt wird.

Nun steht zwar die SPD-Mitgliederentscheidung zum Koalitionsvertrag noch aus. Dennoch möchte ich darauf eingehen, weil Sie sich konkret auf die Sondierungsergebnisse beziehen. Wir sind zwar in den Verhandlungen ein Stück weiter gekommen, ich wünsche mir da aber noch deutlich mehr Veränderungen.

Sofern es letztlich zu einer Großen Koalition kommen wird, wird die „Grundrente“ vereinbart werden. Sie soll 10% über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegen. Dafür sollen 35 Jahre Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung oder Pflege nachgewiesen werden. Da die Grundrente über die Rentenversicherung abgewickelt wird, müssen die Menschen dafür auch nicht zum Sozialamt. Selbstgenutztes Wohneigentum soll im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung keine Hürde mehr sein. Die Einführung einer Grundrente ist ein wichtiger und richtiger Schritt, davon bin ich überzeugt.
Sie fragen, wie ich mir das Zukunftsmodell der Rente vorstelle und sprechen einen Paradigmenwechsel (Modell: Österreich) an. Ja, die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die GKV halte ich für sinnvoll und moralisch geboten. Das Modell der „Erwerbstätigenversicherung“ befürworte ich persönlich auch.

In einem ersten Schritt sollen nun die Selbstständigen die Wahlfreiheit haben, ob sie der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten wollen oder sich privat versichern möchten. Gerade Solo-Selbstständige und kleine Selbstständige sorgen oft nicht vor und sind deswegen überdurchschnittlich oft im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Wenn zukünftig alle Selbständigen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie sich nicht für eine private Vorsorge entscheiden, wird hier zumindest eine Sicherungslücke geschlossen. Ich hätte mir an dieser Stelle aber einen mutigeren Weg gewünscht. Die Selbstständigen sollten – wie die abhängig Beschäftigten auch – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden und nicht die Möglichkeit haben, aus dem System auszusteigen.
Der Einstieg in die Erwerbstätigenversicherung muss zwingend ein zentrales Ziel bleiben. Ich bin der Meinung, dass wir in den nächsten Jahren dahin kommen müssen, dass alle Berufsgruppen in die GRV einzahlen – auch Politiker*innen, Beamt*innen, Ärzt*innen, Anwält*innen, etc. Das Solidarprinzip muss auch in der Rente gelten. Es geht nicht, dass sich gerade Berufsgruppen aus dem System verabschieden, die tendenziell und oft eher überdurchschnittlich gut verdienen. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.
Ein weiteres Anliegen meinerseits ist die bessere Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten. Gerade Menschen, die aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten, haben im Alter oft eine zu geringe Rente. Hier muss die neue Rentenkommission eine Lösung finden, die auch zukünftigen Generationen gerecht wird.

Dass die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48% zunächst lediglich bis 2025 vereinbart werden soll, ist enttäuschend. Die Absicherung in den folgenden Jahren muss m.E. mind. auf gleichem Niveau erfolgen. Gerade in den Jahren nach 2025 ist die Gefahr groß, dass das Rentenniveau drastisch fällt. Auch das ist eine zentrale Herausforderung für die neue Rentenkommission. Ich werde mich in jedem Fall auch weiterhin für ein faires Rentenniveau einsetzen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow