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Markus Ferber
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Frage von Marbach F. •

Frage an Markus Ferber von Marbach F. bezüglich Umwelt

Am Dienstag (23.10.2018) entscheidet das Parlament über die Zukunft von Einweg-Plastik in unseren Weltmeeren.

Die Definition von "Einweg-Plastik" lautet aktuell: “entwickelt oder in Verkehr gebracht, um nur einmal über eine kurze Zeitspanne verwendet zu werden, bevor es entsorgt wird".
Kennzeichnen die Hersteller nun ihr Einweg-Plastik als RECYCLEBAR, gilt es nicht als "entsorgt" und fällt damit nicht unter die Definition und damit auch nicht unter die Restriktionen.

Durch diese anfechtbare Regelung baut die EU den Herstellern ein Schlupfloch, dass sie wegen geringerer Kosten ausnutzen werden. Eine Nachbesserung der Regelung würde wieder Jahre brauchen. Die EU würde also mit dieser Definition signalisieren, dass sie mit der Verschmutzung unserer Weltmeere mit Plastik durch insbesondere solche Konzerne einverstanden ist.

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gesetzeslücke geschlossen wird und auch recyclebares Einweg-Plastik rechtssicher unter diese Regelung fällt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Ansichten zu Einweg-Plastik und der Vermeidung solcher Plastikabfälle darlegen.

Die sogenannte Einwegplastik-Richtlinie ist Teil der Plastikstrategie der EU. Ziel ist es, den Plastikmüll in den Ozeanen und Meeren, der kontinuierlich zunimmt, zu reduzieren, um die negativen Folgen für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und möglicherweise die menschliche Gesundheit zu begrenzen. 80 bis 85 Prozent aller Meeresabfälle sind nämlich Kunststoffe. Gleichzeitig gehen durch die achtlose Entsorgung solcher Plastikabfälle wertvolle Materialien, die der Wirtschaft wieder zugeführt werden könnten, verloren. Letztlich geht es um einen anderen Umgang mit Kunststoffen von der Produktion bis hin zum Konsum. Dabei wird angestrebt, diese Kunststoffe im wirtschaftlichen Kreislauf zu halten und den Wertverlust zu reduzieren.

Der Kommissionsvorschlag sowie die Vorschläge des Umweltausschusses sehen ein Verbot für neun Produkte vor, für die es bereits Alternativen gibt. Darunter sollen beispielsweise auch Einweg-Besteck und Einweg-Teller fallen. Ausgenommen werden sollen bis 2023 jedoch Plastikbesteck und Plastikteller, die im Rahmen von öffentlichen Lieferaufträgen an Bildungseinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen geliefert werden. Zudem sollen die Hersteller von solchen Plastikprodukten bei der Beseitigung solcher Abfälle stärker in die Verantwortung genommen werden.

Die Wiederverwendung von Kunststoffen ist Teil der Strategie der EU. So soll für manche Getränkeflaschen ein bestimmtes Recyclatgehalt festgelegt werden, um eine nachhaltigere Wertschöpfungskette zu schaffen. Wird tatsächlich der Großteil der mit „recyclebar“ gekennzeichneten Produkte wieder dem wirtschaftlichen Kreislauf zugeführt, wäre das aus Sicht der EU bereits eine Verbesserung zur gegenwärtigen Situation. Entscheidend aus meiner Sicht ist aber nicht allein das Auflisten von Verboten, sondern die Schaffung von Anreizen, damit Verbraucher langfristig auf Mehrwegprodukte zurückgreifen. Dazu gehören Aufklärungskampagnen und das Kreieren von alternativen, abbaubaren Verpackungen. Zudem sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Großteil des Plastikmülls in den Meeren nicht aus Europa, sondern aus Ländern wie den USA oder China stammt.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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