Martin Dulig
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SPD
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Frage von Claus F. •

Frage an Martin Dulig von Claus F. bezüglich Wirtschaft

Sie schreiben "Auf die Versteuerung von Technologiegründerstipendien hat das SMWA jedoch keinen Einfluss. Da es sich dabei nicht um Stipendien handelt, die vorrangig der Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Ausbildung dienen, fallen sie nicht unter dieselben Klauseln des Einkommenssteuergesetzes wie z.B. Promotionsstipendien, und sind daher auch nicht von der Steuer befreit. "

Das mag für innovationsferne Produkte stimmen, bei Innovationsgründungen ist per Definitionem eine teure Forschung und Entwicklung vital. Die Stipendien richten sich ja an INNOVATIVE Firmengründungen. Doktoranden können das Stipendium meist voll für den Lebensunterhalt verwenden, Gründer müssen oft damit noch Geräte und Labore finanzieren. Somit besteht der Sachverhalt einer Ungleichbehandlung...

Dies ist eine Entscheidung der sächsischen Regierung, da das Stipendium von Sachsen vergeben wird. Die Frage lautet, ob es eine Zuwendung oder ein Stipendium sein soll. In den Dokumenten steht Zuwendung, d.h. steuerfrei. Dennoch wird es besteuert! Dies war selbst den Finanzämtern lange nicht klar, wir erfuhren: In Dresden wurde nicht besteuert, in Leipzig schon! Wo ist da die angebliche Rechtssicherheit?

Sie rechtfertigen also noch die Benachteiligung der Gründer gegenüber Doktoranden? Sie sind Politiker und können diese Ungerechtigkeit ändern. Oder muss man logischerweise jedem empfehlen, zu promovieren und nicht zu gründen?

Desweiteren sind Sie sind nicht bereit auf die Bitte eines Termins einzugehen. Konstruktive Kritik ist also unerwünscht? Daraus ergibt sich der logische Schluss: Sachsens Führung scheint nicht besonders an Gründungen und deren Fortschritt interessiert. Dies bestätigt auch die trägen und immer noch seir Jahren extrem bürokratischen Förderpolitik, die man in 2 Wochen wesentlich schlanker machen könnte, wenn der Willa da wäre. Die Abrechnungen sind bürokratischer als bei EU-Projekten.

Martin Dulig
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

für Ihre Nachricht danke ich Ihnen. Ich habe persönlich Verständnis für das Anliegen, welches Sie wiederholt vortragen. Lassen Sie mich zugleich abermals auf den Ansatz unseres Programms eingehen: Das Technologiegründerstipendium im Freistaat Sachsen ist eine personengebundene monatliche Zuwendung, die das Ziel verfolgt, den Gründer in der Phase der Gründungsvorbereitung, sowie dessen erste Schritte des Unternehmensaufbaus zu unterstützen. Es soll den Schritt in die Selbständigkeit unterstützen und einen gewissen Freiraum für die Weiterentwicklung des Businessplans schaffen. Schon die hohe Nachfrage und sehr positive Beispiele aus der Förderung zeigen mir, dass das Instrument sinnvoll ist, um Gründer in dieser frühen Phase zu unterstützen. Zugleich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass, anders als etwa Promotionsstipendien, die vorrangig der Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Ausbildung dienen, hier der Fokus auf der Gründung und der Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Wir wollen innovativen, technologieorientierten Gründern eine „Brücke“ zum Aufbau ihres eigenen Unternehmens bauen. Auch schließen sich eine Promotion und ein anschließendes Gründen nicht aus. Die Zielstellung der Förderinstrumentarien unterscheidet sich aber. Deshalb sehe ich hier auch keine Ungleichbehandlung.

Wie bei anderen finanziellen Belangen im Gründungsprozess ist eine fachliche Beratung durch einen Steuerberater oder auch direkt durch das zuständige Finanzamt anzuraten. Auch die SAB weist darauf hin. Schon aus Gründen des Steuergeheimnisses kann das SMWA im Einzelfall keinen Einfluss auf die Besteuerungsentscheidung nehmen. Ich kann verstehen, dass eine unterschiedliche Behandlung einzelner Tatbestände Befremden auslösen kann. Zugleich kann, so der beschriebene Fall zutrifft, auch hier nur die Vorsprache beim zuständigen Finanzamt Abhilfe schaffen.

Was die Finanzierung von Geräten und Laboren angeht, erlauben Sie mir zudem auf unsere weiteren Instrumente der Förderung – etwa der Technologieförderung oder auch der Investitionsförderung – hinzuweisen. Auch mit diesen Instrumenten wollen wir dazu beitragen, dass das Stipendium auch tatsächlich der geförderten Person zu Gute kommen kann.

Auch für den Hinweis auf die Komplexität von Förderverfahren danke ich Ihnen. Wir sind etwa durch die Anwendung von Pauschalen bemüht, die Förderpraxis gerade für kleine und mittlere Unternehmen und Einzelpersonen möglichst einfach zu gestalten und Komplexität abzubauen. Da die Quelle der Förderung Steuermittel sind, muss deren Verwendung klar nachvollziehbar und möglichst wirtschaftlich erfolgen. Insofern darf ich auch hier um Ihr Verständnis bitten, dass die entsprechende Sorgfalt Anwendung findet.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dulig

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