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Peter Weiß
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Frage von Juergen V. •

Frage an Peter Weiß von Juergen V. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

einem Vorschlag von Finanzminister Scholz (Bild am Sonntag Interview 19.08.18) das Rentenniveau dauerhaft bis 2040 zu stabilisieren, wurde durch die CDU umgehend zurückgewiesen. Warum möchte die CDU CSU kein verlässliches Rentenniveau für Arbeitnehmer garantieren? Letztes Jahr wurde durch die Bundesregierung eine Regelung für Beamte eingeführt, die nach 5 Dienstjahren eine Mindestpension von 1600 Euro gewährt. Neben einem sicheren Arbeitsplatz auch eine Mindestpensionshöhe, von der ein Arbeitnehmer nach 45 Arbeitsjahren nur träumen kann. Halten Sie dies für gerecht?

Eine weitere Frage habe ich zu der Parteifinanzierung.
Im Juni haben Sie in namentlicher Abstimmung einer Erhöhung der Obergrenze der Parteifinanzen um 15 Prozent zugestimmt. Halten sie diese Erhöhung im Vergleich zu Ihrer Haltung zur künftigen Rentenhöhe für angemessen?

Für die Beantwortung bedanke ich mich mit freundlichem Gruß

J.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Sie sprechen mehrere Punkte an, zu denen ich gerne einzeln Stellung nehmen möchte.
Sie äußern die Vermutung, die CDU möchte kein verlässliches Rentenniveau garantieren. Das Gegenteil ist der Fall. Aus diesem Grund haben CDU und CSU mit der SPD im Koalitionsvertrag festgelegt, das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 festzuschreiben. Der Gesetzesentwurf wurde bereits vom Kabinett gebilligt und soll noch in diesem Herbst im Bundestag beschlossen werden. Darin wird festgelegt, dass das Rentenniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 48 Prozent nicht unter- und der Beitragssatz 20 Prozent nicht überschreiten darf.
Der demografische Wandel und die Tatsache, dass die Menschen in Deutschland erfreulicherweise auch dank guter medizinischer Versorgung immer älter werden, stellt uns jedoch zukünftig vor Fragen, deren Antworten genau abgewogen werden müssen.
Daher haben die Unionsparteien mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenkommission einzurichten, mit dem Ziel, Beiträge und Rentenniveau in ein langfristiges Gleichgewicht zu bringen. Die Rentenkommission soll bis März 2020 einen umfassenden Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage die Politik langfristig die Weichen für eine verlässliche Rentenpolitik stellen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ohne eine belastbare Grundlage bereits ein Rentenniveau bis 2040 festzuschreiben, wäre in meinen Augen unseriös gewesen und hätte eine unabhängige Arbeit der Rentenkommission unmöglich gemacht.
Die CDU/CSU wird auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und wohl überlegt den Bericht der Rentenkommission auswerten und ihre Politik daran orientieren.
Des Weiteren führen Sie aus, Beamte würden bereits nach fünf Jahren eine Mindestpension von 1.600,- € erhalten. Auch dies entspricht nicht ganz den Tatsachen. Zunächst ist festzustellen, dass das Beamtenrecht in allen Bundesländern und dem Bund unterschiedlich geregelt ist. Auch die Besoldung und Versorgungsbezüge unterliegen unterschiedlichen Regelungen.
Soweit ein Beamter vorzeitig z.B. wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheidet, wird genau wie in der Rentenversicherung eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Damit wird wie in der Rentenversicherung eine Versicherungszeit bis zu einem bestimmten Alter unterstellt. Im Regelfall werden Beamte, die vor Erreichen der Altersgrenze ohne dienstunfähig zu sein aus dem Dienst ausscheiden, ohne Anspruch auf Versorgungsansprüche entlassen. Hier findet im Regelfall eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt.
Ferner ist zu beachten, dass Beamte anders als z.B. Angestellte im öffentlichen Dienst keine Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge erwerben. Deren Anteil ist in der Gesamtpension ebenfalls enthalten.
Des Weiteren handelt es sich bei Pensionen um Bruttowerte, auf die noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern abzuführen sind. Zusammenfassend ist der Vergleich einer Bruttobeamtenpension mit einer Nettorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ohne Weiteres möglich.
Zuletzt sprechen Sie das Thema der Parteienfinanzierung an und setzen diese in Relation zu der von Ihnen vermuteten zukünftigen Rentenhöhe der gesetzlichen Rentenversicherung. Den von Ihnen gezogenen Zusammenhang zwischen den Themen kann ich allerdings nur bedingt nachvollziehen.
Alle demokratischen Parteien sind ein wichtiger Bestandteil der politischen Willensbildung in Deutschland und zu Recht durch das Grundgesetz geschützt. Grundlage einer guten Arbeit für das Gemeinwohl ist u.a. eine ausreichende mit Augenmaß festgesetzte finanzielle Ausstattung. Nur so kann die Unabhängigkeit der politischen Willensbildung sichergestellt werden. Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass die Parteienfinanzierung zu Recht immer unter besonderer Beobachtung durch die Bürger steht. Eine Unterfinanzierung der demokratischen Parteien würde aber in meinen Augen bedeuten, die undemokratischen Kräfte in Deutschland zu stärken.