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Frage von Florian S. •

Frage an Ralf Christoffers von Florian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Christoffers,

zur Zeit bewegt mich ein Thema auf landespolitischer Ebene ganz besonders: der Entwurf zum neuen Polizeigesetz. Dieser sieht vor, polizeiliche Befugnisse massiv auszuweiten. Darunter nur drei Beispiele als Spitze eines viel größeren Eisberges:

- Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen und an „Objekten“, die allein abhängig von der Gefahreneinschätzung der Polizei zu „gefährdeten“ Objekten erklärt werden (§ 31 Abs.2).

- Allein abhängig von der Einschätzung durch die Polizei Einstufung von Personen als Gefährder, die somit massiven Repressionen und Überwachungen ausgesetzt werden, u. a. Gewahrsamnahmen bis zu einem Monat, Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote, Online-Durchsuchungen etc. (§ 28a bis § 28f).

- Einsatz von Spionagesoftware („Staatstrojaner“) unter Ausnutzung von Sicherheitslücken zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation (§ 33d).

Diese geplanten Maßnahmen machen mir Angst. Sie weichen die wichtige Trennung von Polizei und Geheimdienst weiter auf. Schwammige Formulierungen wie die der "potentiellen Gefährdung" oder des Einsatzes von Explosivmitteln (wie bspw. Handgranaten) gegen diese unter ebenso schwammigen Bedingungen (§ 61 Abs. 3) weiten den Handlungsspielraum zu stark in das Präventive, ohne dabei klare Regeln zu setzen. Der Polizei wird hier in gewisser Weise Narrenfreiheit gewährt. Mit dem Gesetzentwurf werden Menschen unter Generalverdacht gestellt und es hilft dabei, solche, die ohnehin schon von polizeilicher Diskrimnierung betroffen sind, noch stärkeren Repressionen auszusetzen.

Mich würde daher interessieren:

- Wie stehen Sie zum neuen Polizeigesetz?
- Werden Sie etwas unternehmen, um eine massive Ausweitung polizeilicher Befugnisse zu verhindern?
- Wenn ja, wie sehen diese Unternehmungen aus?
- Wenn nein, wie rechtfertigen Sie diesen Gesetzentwurf?

Mit freundlichen Grüßen

F. S.

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