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Rudolf Henke
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Frage von Hans H. •

Frage an Rudolf Henke von Hans H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Handel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Dezember, in der Sie das Thema Organspende ansprechen.

Ich konzediere ohne Weiteres, dass ich unverändert Skepsis gegenüber der sogenannten Widerspruchslösung hege. Ich halte bislang eine obligate Abfrage aktiv getroffener Entscheidungen für die aussichtsreichere Lösung. Eine obligate Abfrage würde den Geboten der Selbstbestimmung und der aktiven Entscheidung über den eigenen Körper nämlich eher gerecht als die Widerspruchslösung. Zudem könnte sichergestellt werden, dass die betroffene Person nach erhaltener Aufklärung ihr informiertes Einverständnis abgeben.

Was Ihre Frage der betroffenen Organ- und Gewebespenden angeht, klärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung offen und transparent auf der Internetseite www.organspende-info.de darüber auf, welche Organe und Gewebe gespendet und transplantiert werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB