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Steffen Bilger
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Frage von Andreas B. •

Frage an Steffen Bilger von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bilger,

Deutsche Übersetzung des Migrationspaktes:
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2018/10/A.CONF_.231.3.pdf
auf S. 23 von 32:

------- Zitat Beginn---------
unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch
Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern
--------Zitat Ende --------

Das ist ein in sich widersprüchlicher Text! Zum Einen behauptet dieser, die Medienfreiheit voll zu achten. Anderererseits wird einseitig jede geäußerte Meinung hinsichtlich positiver Sicht von Migration "gefördert" (...durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung...), also finanziell besonders unterstützt. Dagegen jede geäußerte Meinung hinsichtlich negativer Sicht wie zum Beispiel Berichte von Schwierigkeiten von Migrantenkindern in deutschen Schulen mit der "Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien" gedroht.

Dies ist klar ein Widerspruch. Ein volles Achten heißt unterm Strich, entweder niemand wird finanziell gefördert oder alle werden absolut gleich finanziell gefördert. Eine vom Inhalt abhängige Förderung gemäß geäußerter Meinung widerspricht klar dem Ausdruck "Medienfreiheit wird voll geachtet"

Obwohl dies logisch klar nachvollziehbar ist, haben Sie dennoch die Absicht geäußert, diesen Text zu billigen.

Das widerspricht meiner Auffassung von Sorgfaltspflicht eines Abgeordneten des deutschen Bundestages.

Warum vernachlässigen Sie Ihre Sorgfaltspflicht?

MfG
A. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Bitte schicken Sie mir Ihr Anliegen aber direkt an meine E-Mail-Adresse steffen.bilger@bundestag.de.

Auf diesem Wege erhalten zahlreiche Bürger aus meinem Wahlkreis auch jetzt schon eine Antwort auf ihr Anliegen. Gerne werde ich Ihre Anfrage zeitnah beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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