Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU
100 %
326 / 327 Fragen beantwortet
Frage von Sami A. •

Frage an Thorsten Frei von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Frei,

ich konnte in den vergangenen Jahren leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg) sammeln. Mich interessiert Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.

Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß viele Richter immer wieder dieselben Gutachter beauftragen, könnte man hierfür als Indiz betrachten.

Neben der Beauftragung von Gutachtern ist auch die Qualität der meisten Gutachten höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen an Gutachten in familienrechtlichen Verfahren erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin ja kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste (wie er zu dieser Einschätzung kam, bleibt mir ein Rätsel). Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.

Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war das Thema Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema, so hieß es:
“[...] die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern” (S.154).

Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird? Damit würde man ausschließen, daß Richter nur ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Familiengutachten in Kindschaftsangelegenheiten haben sehr oft weitreichende Konsequenzen und entscheiden damit über das Schicksal von Familien.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben die Berufsverbände auf Initiative des Bundesjustizministeriums eine Empfehlung erarbeitet, die Mindestanforderungen für solche Gutachten enthält. Ziel war es, eine neue Handlungsempfehlung für die Rechtsanwendung zu erarbeiten, die die Qualität und die Unabhängigkeit bei Kindschaftssachen weiter verbessert. Diese Handlungsempfehlung wird heute praktiziert.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben wir darüber hinaus dafür gesorgt, dass die berufliche Qualifikation der praktizierenden Sachverständigen im Detail geregelt wird. Die Mindestvorgaben zur Berufsqualifikation dienen einer fachlich fundierten Sachverständigentätigkeit und damit zugleich einer Qualitätsverbesserung in der Begutachtung. Auch die Einführung eines Anhörungsrechts der Parteien halte ich für sehr wichtig.

Auch in dieser Legislaturperiode setzen wir uns zum Ziel, die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger zu gewährleisten und die Qualität der Gutachten zu verbessern. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Qualitätsoptimierung enthalten. Insofern werden sowohl das Bundesjustizministerium, als auch unsere Fraktion sich diesem Thema gewissenhaft annehmen. Ob – wie von Ihnen vorgeschlagen – eine zentrale Vergabestelle das richtige Mittel zum Zweck ist, müssen wir intensiv beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU