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Frage von Klaus Z. •

Frage an Winfried Hermann von Klaus Z. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hermann,

als Anwohner an der L284 in Schussenried Otterswang habe ich wegen störendem Straßenverkehrslärm bereits ab ca 2006 die Kommune angeschrieben und an 2009 auch die einzelnen Stadträte. Insbesondere von den Stadträten gab es nie Antworten.

In 2012 wurde mein, legal an der Straße abgestellter Pkw, ein alter Daimler, systematisch zerstört als ich meist mit dem Twizy unterwegs war. https://schussenried.blogger.de

Bei einer gerichtlichen Überprüfung der Verkehrslenkungs- und Anwohnerschutzmaßnahmen ergab sich dass die Kommune Schussenried den Bürgern ein Gutachten https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsberuhigungsmassnahmen-teilort-otterswang-studieprojektdokumentation-dr-brenner-aus-2007/
vorenthalten hatte. Es gelangte erst in 2016 an die Öffentlichkeit.

Bei der Überprüfung der Umgehungsstraße an anderer Stelle hat das RP Tübingen einen Gutachter zum Gericht mitgebracht der bestätigte dass es hier zu keinem zunehmenden Verkehr kommen würde.
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachtenerstellung-robert-wenzel-brenner-bernhard-ingenieure-beauftragt-durch-anita-wener-und-harald-bottiger/

Fragen:
In Bad Waldsee - Gaisbeuren wie auch andernorts - gibt es nun eine nächtliche Tempo 40 (Tempo 30) Regelung an der Bundesstraße. Wie kann so etwas in Schussenried erreicht werden wenn es noch nicht einmal einen Lärmaktionsplan gibt?
Wenn das RP Tübingen für die Prüfung einer Baumaßnahme einen Gutachter für 3 Tage beauftragt, dann muss doch vermutet werden dass das zuvor nicht geschehen ist.
Wie ist denn sichergestellt dass den Bürgern keine Gutachten vorenthalten werden. Wie ist sichergestellt dass die Bürger ein Anrecht auf Lärmschutzmaßnahmen haben?

Mit freundlichem Gruß,
K. Z.

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