Clarissa Herbst
SPD
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Frage von Bernd H. •

Unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"? Als Unterzeichner der Petition würde ich Sie bitten diese im Landesparlament zu vertreten.

Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden.

Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom "Volksverpetzer", haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.

Weitere Informationen:
https://innn.it/afdverbot

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage! Ich kann es persönlich sehr gut nachvollziehen, dass die Frage nach einem Verbotsverfahren der AfD viele Menschen umtreibt. Gleichwohl bin ich zurückhaltend aus zweierlei Gründen, die ich Ihnen gerne darlegen möchte.

Ein Verbotsverfahren bzw. ein eventuell daraus resultierendes Verbot der AfD bekämpft die Symptome, nicht die Ursachen. Für mich als Politikerin ist die zentrale Frage, die mich in meiner Arbeit umtreibt, nicht die nach einem Verbot, sondern die eigentlich Frage ist doch, warum die AfD so viele Menschen erreicht, Menschen, die derzeit mit ihrer persönlichen Situation offensichtlich nicht zufrieden sind. Und darüber hinaus geht es natürlich um die Frage, wie wir diese Menschen wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückholen können.

Zudem haben Sie bereits selbst die hohen Hürden des Verbotsverfahren angesprochen. Parteien können in Deutschland nur verboten werden, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“ (Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz). Über einen Parteiverbotsantrag (genauer: Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist) entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Artikel 21 Absatz 4 GG) und zwar mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder des zuständigen Senats (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht). Einen Verbotsantrag können auch nur die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat stellen (§ 43 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG).

Was resultiert daraus? Ich sehe die (realistische) Gefahr, dass ein Verbotsverfahren scheitern könnte. Und genau dieses Scheitern wäre Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten, weil es das Narrativ von der "AfD als Opfer im Kampf gegen das Establishment" bedienen würde. Diese Narrative dürfen wir nicht weiter zulassen. Daher ist es mir ein Anliegen, dass wir gemeinsam die Demokratie aus der Mitte der Gesellschaft heraus wieder stärken. Der juristische Weg erscheint mir hier nur als die zweitbeste Wahl.

Herzliche Grüße

Clarissa Herbst, MdHB

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