Toni Kuster
NPD
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Frage von Xaver B. •

Frage an Toni Kuster von Xaver B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kuster,

In der Mindestlohndebatte wird mal behauptet, der Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten. Andere sagen das genaue Gegenteil.

Was stimmt?

Einige fordern einen gesetzlichen Mindestlohn, andere halten einen tariflichen Mindestlohn für ausreichend.

Was ist der Unterschied zwischen einem gesetzlichen und einem tariflichen Mindestlohn in der Auswirkung?

Wenn ich an die dürftige Eigenkapitalausstattung der kleinen Betriebe denke, stellt sich mir die Frage, ob diese überhaupt einen Mindestlohn zahlen könnten.

Würden diese Betriebe nicht in den Konkurs getrieben?

freundschaftliche Grüße

Xaver Bichl

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Bichl.

Erst einmal möchte ich mich für die lange Wartezeit entschuldigen, die dadurch entstanden ist, daß ich durch viele Termine nicht sofort zum Antworten gekommen bin!

Nun zu Ihrem Anliegen:

Wenn behauptet wird, ein Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten, so ist dies schlichtweg falsch! Von 27 EU - Ländern haben 20 einen Mindestlohn eingeführt und keine schlechten Erfahrungen damit gemacht. Arbeitsplätze sind dort jedenfalls nicht vernichtet worden! Diese werden nicht dadurch geschaffen, daß Hungerlöhne gezahlt werden. Im Gegenteil gefährdet Lohndumping regulär bezahlte Arbeitsplätze, da die betreffenden Firmen Preise unterbieten und damit anständig zahlende Mitbewerber vom Markt verdrängen können! Dies setzt eine Abwärtsspirale bei den Löhnen in Gang, da Firmen nur noch Konkurrenzfähig sind, wenn sie ihren Mitarbeitern ebenfalls nur noch Billiglöhne bezahlen!

Dadurch wird eine Entwicklung in Gang gesetzt, die schon heute dazu führt, daß eine halbe Million Deutsche trotz Vollzeitarbeit auf Hartz IV angewiesen sind! Das Stichwort " ARM DURCH ARBEIT " sagt dazu Alles! Daß hart arbeitende Menschen auf Sozialhilfeniveau gedrückt werden halten wir für einen veritablen Skandal!

Ein gesetzlicher Mindestlohn würde dagegen diese unsozialen Auswüchse verhindern! Wer anständige Arbeit leistet, soll auch anständig bezahlt werden; der Arbeitslohn muss mindestens einen vernünftigen Lebensunterhalt deutlich über der Sozialhilfe gewährleisten.

Der Unterschied zwischen einem gesetzlichen und tariflichen Mindestlohn liegt darin, daß der gesetzliche Mindestlohn eine Lohnuntergrenze allgemein verbindlich festlegt, während ein tariflicher Mindestlohn nur jeweils im Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages Gültigkeit hat! Es gibt aber etliche Branchen, in denen es gar keinen Tarifvertrag mehr gibt oder in denen die Gewerkschaften zu schwach sind, angemessene Abschlüsse durch zusetzen! Eben deshalb reicht ein tariflicher Mindestlohn allein nicht aus! Nur der gesetzliche Mindestlohn kann den Lohndumpingwettlauf nach unten Einhalt gebieten!

Natürlich kennen wir die schwierige Situation der kleinen Betriebe in Deutschland, die durch dürftige Eigenkapitalausstattung, hohe Steuer - und Zinslasten sowie die Konkurrenz durch Billigfirmen aus Osteuropa häufig unter hohem Existenzdruck stehen! Gerade diese Firmen würden jedoch durch den gesetzlichen Mindestlohn entlastet werden, da auch die Konkurrenten diesen bezahlen müssten und nicht mehr durch Hungerlöhne die Preise unterbieten könnten. Auch ausländische Mitbewerber müssten endlich für in Deutschland geleistete Arbeit einen deutschen Mindestlohn bezahlen!
So gesehen würde der gesetzliche Mindestlohn die Kleinbetriebe und den Mittelstand keineswegs in den Ruin treiben, sondern diese sogar eher vor dem Konkurs retten!

Zusätzlich fordern wir von der NPD ein groß angelegtes Förderprogramm für den Mittelstand und Kleinbetriebe, die leichter Zugang zu neuem Kapital erhalten sowie steuerlich entlastet werden sollten! Steuer sollten dagegen lieber auf die Gewinne des Großkapitals erhoben werden, die unter Kanzler Schröder teilweise völlig steuerfrei gestellt wurden!

Mit freundlichen Grüßen und weiter aufgeschlossen für neue Fragen

Ihr

Toni Kuster