Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Nicht beteiligt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dafür gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Nicht beteiligt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Nicht beteiligt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Eric BeißwengerEric BeißwengerCSU Nicht beteiligt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dafür gestimmt
Portrait von Sepp DürrSepp DürrDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Nicht beteiligt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dafür gestimmt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dafür gestimmt
Portrait von Hermann ImhofHermann ImhofCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Nicht beteiligt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Dafür gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Markus SöderMarkus SöderCSU Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dagegen gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.