Name | Fraktion | Stimmkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Johannes Hintersberger | CSU | Nicht beteiligt | ||
Christine Kamm | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Angelika Weikert | SPD | Dafür gestimmt | ||
Martin Huber | CSU | Nicht beteiligt | ||
Bernd Kränzle | CSU | Nicht beteiligt | ||
Florian Hölzl | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Thomas Goppel | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Eric Beißwenger | CSU | Nicht beteiligt | ||
Peter Meyer | FREIE WÄHLER | Dafür gestimmt | ||
Sepp Dürr | DIE GRÜNEN | Nicht beteiligt | ||
Verena Osgyan | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Hans Ritt | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Barbara Stamm | CSU | Nicht beteiligt | ||
Ludwig von und zu Lerchenfeld | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Stefan Schuster | SPD | Dafür gestimmt | ||
Anton Kreitmair | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Emilia Franziska Müller | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Helga Schmitt-Bussinger | SPD | Dafür gestimmt | ||
Hermann Imhof | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Judith Gerlach | CSU | Nicht beteiligt | ||
Harald Güller | SPD | Dafür gestimmt | ||
Hans Reichhart | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Markus Söder | CSU | Nicht beteiligt | ||
Andreas Schalk | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Max Gibis | CSU | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.
Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.
Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.
Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.
Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.