Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dagegen gestimmt
Portrait von Thorsten SchwabThorsten SchwabCSU606 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Nicht beteiligt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie HumlMelanie HumlCSU402 - Bamberg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU122 - München-Land Nord Nicht beteiligt
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dagegen gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Nicht beteiligt
Porträt Petra GuttenbergerPetra GuttenbergerCSU509 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Hans HeroldHans HeroldCSU510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Heinrich RudrofHeinrich RudrofCSU401 - Bamberg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Dagegen gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.