Frage von Alica G. • 13.01.2024
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Menschenhandel und Zwangsprostitution sind nicht hinnehmbar, aber ein Sexkaufverbot ist nicht der richtige Weg, um den Betroffenen wirklich zu helfen.
Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können
Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.