Frage von Holger S. • 29.11.2023
Antwort ausstehend von Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen
die Nutzung der Ladesäulen ist per Erlass geregelt. Insgesamt gilt, die Landesverwaltung beteiligt sich aktiv am Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein, um das Ziel des ersten klimaneutralen Industrielandes bis 2040 zu erreichen.
Eigentum wird durch unser Grundgesetz gewährleistet, verpflichtet aber auch und soll zum Wohle der Allgemeinheit gebraucht werden.