Frage von Brigitte N. • 22.11.2023
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Die Bundesregierung plant weiterhin, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und Konsumausgaben zu vermeiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche erstmalig entschieden, dass ein Haushaltsgesetz des Bundes verfassungswidrig und nichtig ist.
Leider kann ich Ihnen zum aktuellen Sachstand nicht viel mehr sagen, als dass nach meinen Informationen der Gesetzentwurf die Ressortabstimmung durchlaufen hat, allerdings noch kein Kabinettstermin feststeht.
Diese Rechtsprechung macht auch klar, dass die Mittel aus dem Corona-Fonds – oder auch sonstigen Quellen – nicht einfach für die Krankenhäuser verwendet werden können. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung im Bundestag und der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.