Frage von Torsten K. • 21.02.2024
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.
Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, ist nicht vorhersehbar.
Wann es genau auf der Tagesordnung zu finden ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nicht Teil des Ältestenrats des Deutschen Bundestags bin.