Unter der Lupe - Folge 2: Die Arbeit im Ausschuss

In der zweiten Folge von „Unter der Lupe – Der Politik-Podcast von abgeordnetenwatch.de“ trifft Investigativ-Redakteurin Josephine Andreoli Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der Partei DIE LINKE. Als Vizepräsidentin vertritt Pau den Bundestag nach außen. Die parlamentarischen Abläufe kennt sie in- und auswendig. 

Im Gespräch erzählt sie, wie genau die Arbeit in den Ausschüssen funktioniert und was alles passiert, bevor ein Gesetz zur Abstimmung in den Bundestag geht. Außerdem berichtet sie, wie die Abgeordneten die Arbeit in den Ausschüssen untereinander aufteilen und welche Ausschüsse unter den Abgeordneten besonders beliebt sind. Ob es nach der Corona-Pandemie der Gesundheitsausschuss sein wird, fragt ihr euch? Petra Pau verrät es uns. 

 

 

Über unseren Gast

Petra Pau (*1963) ist seit 1998 gewählte Abgeordnete aus Berlin im Deutschen Bundestag. Als Vizepräsidentin vertritt sie diesen seit 2006 nach außen hin. Sie sitzt im Ausschuss für Inneres und Heimat und als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss "Digitale Agenda". 

Quellen und weiterführende Links

 

Glossar

Plenum:

Das Plenum beschreibt die Gesamtheit aller gewählten Mitglieder eines Parlaments, in diesem Fall des Deutschen Bundestags. Es ist auch das Synonym für “Plenarsaal”, also der zentrale Ort des Bundestags, wo alle Abgeordneten sich versammeln und die Abstimmungen stattfinden. 

(erste, zweite) Lesung eines Gesetzes: 

Zu jedem Gesetzentwurf gibt es in der Regel drei Beratungen bzw. Debatten, die man Lesungen nennt. In der ersten Lesung wird der Entwurf zur Beratung an den federführenden Ausschuss überwiesen, welcher dann einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der in der zweiten Lesung beraten wird. Wurde der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen die dritte Lesung und die Schlussabstimmung unmittelbar. Ansonsten finden sie am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksache mit den in der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen statt. Nachdem ein Gesetzentwurf die parlamentarische Beratung durchlaufen hat, wird nach Ende der dritten Lesung über den Gesetzentwurf im Plenum abgestimmt.

Berichterstatter:in

Berichterstatter:innen sind Fachleute der einzelnen Fraktionen, die in den Arbeitsgruppen der Ausschüsse des Bundestags tätig sind. Sie sind für spezielle politische Themen zuständig und nehmen zum Beispiel Stellung, wenn über ein bestimmtes Fachgebiet beraten wird.

Arbeitskreise und Arbeitsgruppen einer Fraktion 

Die Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Fraktionen sind Hilfsorgane der Fraktionsvollversammlung und dienen der fraktionsinternen Vorberatung.

Arbeitsgruppen einer Fraktion

In den Arbeitsgruppen überlegen die Parlamentarier:innen einer Fraktion, wie sie bei den Debatten im Plenum zu ihrem Arbeitsbereich argumentieren. Die Arbeitsgruppen entsprechen meist den Ausschüssen, die wiederum zum großen Teil spiegelbildlich zu den Bundesministerien gebildet werden. Bei den kleineren Fraktionen muss sich eine Arbeitsgruppe mitunter auch um mehrere Ausschüsse kümmern.

Arbeitskreise einer Fraktion

Arbeitskreise (AKs) leisten die inhaltliche Arbeit der Fraktion und decken dabei größere Themengebiete ab, also Themen, die in mehreren Ausschüssen bearbeitet werden. Jede Fraktion ist frei in der Erschaffung von Arbeitskreisen. Diese treffen sich in den Sitzungswochen und stimmen die politische Arbeit zwischen den Abgeordneten und den Fachreferaten der Fraktion ab. Zur Vorbereitung ihrer Arbeit können Arbeitskreise auch (ad hoc- oder ständige Fach-) Arbeitsgruppen einsetzen.

Gewohnheitsrecht 

Das Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht, das bedeutet, dass etwas nicht durch ein Gesetz zustande kommt oder gekommen ist, sondern durch langjährige Anwendung geltend gemacht wird. Es handelt sich dabei um Regeln oder Vorstellungen, die von allen Beteiligten anerkannt werden (z.B. Weihnachtsgeld).

Mitarbeit

Konzept und Redaktion: Josephine Andreoli und Léa Briand

Produktion: Pool Artists

Musik: Joscha Grunewald

Grafik: Andreas Dobrzewski