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Alexander Krauß
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Frage von Christof S. •

Warum hat Ihre Partei keine wirkliche Wahlreform umgestzt um die Vergrößerung des Bundestages durch Überhangmandate wirkungsvoll zu begrenzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S. .

vielen Dank für Ihre Frage. 

Es ist nicht zutreffend, dass die CDU der Grund für die weniger wirkungsvolle Wahlrechtsreform sei. Die Ursache hierfür liegt darin begründet, dass sich die Regierungskoalitionen nicht auf eine weitreichendere Reform des Bundeswahlgesetzes einigen konnten. 

Die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag immer größer wird, ist nicht hinnehmbar! Diesen Umstand kann man aktuell jedoch auch im Deutschen Bundestag weitgehend als Konsens bezeichnen. Die Art und Weise, wie man dem jedoch zu entgegnen versucht, ist höchst umstritten. Das sogenannte "personalisierte Verhältniswahlrecht" in Deutschland stellt uns diesbezüglich vor besondere Herausforderungen. Idealtypisch unterscheidet man zwischen einem Mehrheitswahlsystem und einem Verhältniswahlsystem. In Ersterem entscheiden die Bürger nur darüber, wer ihren Wahlkreis im Parlament vertritt. Dies ist beispielsweise in Großbritannien oder den USA der Fall. Die Folge dessen ist, dass im Parlament meist nur zwei Parteien vertreten sind und Koalitionsregierungen sehr selten notwendig sind. Die stabilen Mehrheiten sind hierbei ein Vorteil. Kleinere Parteien haben es jedoch sehr schwer und viele Stimmen für kleinere Parteien "fallen unter den Tisch". Bei einem reinen Verhältniswahlrecht gibt es quasi, um das Beispiel direkt auf Deutschland zu bestimmen, nur "Zweitstimmen", mit welchen Parteien gewählt werden. Der Vorteil hierbei ist die recht genau Abbildung des "Wählerwillens" im Parlament. Um eine starke Fragmentierung zu vermeiden, gibt es hierbei meist eine "Sperrklausel" - in Deutschland ist dies die sogenannte "Fünf-Prozent-Hürde". 
 

Das deutsche Wahlsystem ist eine Mischform aus Mehrheits- und Verhältniswahlsystem. Dies birgt viele Vorteile, aber eben auch einige Nachteile. Den größten Nachteil können wir aktuell beobachten: das Parlament ist viel größer als es sein sollte. Dies liegt darin begründet, dass viele Mitglieder des Bundestages direkt gewählt worden, obwohl ihrer Partei nach den Zweitstimmen weniger Sitze zustehen. Hierbei handelt es sich um sogenannte "Überhandmandate", welche sodann mit "Ausgleichsmandaten" ausgeglichen werden, damit der Bundestage das Wahlergebnis widerspiegelt. 

An dieser Stelle muss die Reform ansetzen. Eine Einigung ist jedoch schwierig, weil die kleineren Parteien ein höheres Gewicht der Zweitstimmen und die größeren Parteien ein größeres Gewicht der Erststimmen fordern. Die Opposition wollte die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 reduzieren. Dies hätte zu weniger direkt gewählten Abgeordneten und mehr Abgeordneten geführt, welche über die Liste eingezogen wären. Zudem hätte es die Wahlkreise stark vergrößert. Dies ist aus meiner Sicht keine gute Lösung! Bereits heute sind die Wahlkreise mitunter so groß, dass es sehr anspruchsvoll ist, diese angemessen zu repräsentieren. Im Wahlkreis 164 leben rund 270.000 Menschen, die ich in Berlin vertrete. Bei 250 Wahlkreisen wären dies dann über 300.000 Menschen! Die Leute hätten dann deutlich weniger direkte Ansprechpartner vor Ort. Gleichwohl wären deutlich mehr (Listen-) Abgeordnete zuvorderst ihrer Partei verpflichtet. Ich glaube kaum, dass dies im Interesse der Bevölkerung wäre!

Nichtsdestotrotz müssen wir in der nächsten Legislatur unbedingt eine wirkungsvolle Reform auf den Weg bringen! Hierfür müssen wir aber erst einmal abwarten, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag ergeben. 

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

 

Alexander Krauß MdB