Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Frithjof K. •

Frage an Alois Gerig von Frithjof K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gerig,

verunsichert durch aktuelle Rechtsauffassungen, wende ich mich an Sie als mein zuständiger Repräsentant. Wie stehen Sie zu den offiziellen Aussagen Ihres stellvertretenden Fraktionsvize Hans-Peter Friedrich,

- sein Vorgehen, den oppositionellen Bundestagsabgeordneten Gabriel während der Verhandlungen über eine mögliche Koalition von dienstlichen Vorgängen und Erkenntnissen des BKA bezüglich eines Dritten zu unterrichten, sei, sozusagen "alternativlos", seine Pflicht gewesen, und er habe nur seinen Job gemacht?

- er habe "nur" Gabriel informieren können, während der Dienstweg für heikle/strittige Sachverhalte immer eine Rücksprache mit dem nächsten oberen Dienstherrn erfordert (eben um Schaden zu verhindern)? Was sollte Herr Gabriel Ihrer Meinung nach denn mit dieser, laut Friedrich, "...vertraulichen,... brisanten Information..." anfangen?

- dass "...wenn es ein Gesetz gibt, dass einen zwingt, nicht Schaden vom deutschen Volk, von der Politik, vom Ansehen abzuhalten, dann muss man diese Gesetz sofort aufheben..." (in diesem Fall: die Verletzung des Dienstgeheimnisses)?

- die Sicherheit sei ein "Supergrundrecht", kein Geheimnisverrat, der diese gefährde, sei zu rechtfertigen (wie im Falle des Mr Snowden)?

Können Sie mich überzeugen, dass diese für mich widersprüchlichen Aussagen des Ex-Bundesinnen- bzw Agrarministers den bewährten Boden der fdGo (freiheitlich-demokratischen Grundordnung) und der darin festgelegten Gewaltenteilung und Verfahren nicht verlassen haben?

Halten Sie angesichts dieser in der CDU-/CSU-Fraktion verbreiteten Haltung (vergl. die Zustimmung und den Zuspruch, den Ihr Kollege Friedrich aus Ihren Reihen erhält), und angesichts der derzeitigen Leistungsfähigkeit (Absage von notwendigen Koalitionssitzungen) eine Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten für angemessen?
Werden Sie am Fr. 21.2.14 im TOP 16.a) für oder gegen die Diätenerhöhung stimmen?

Mit verbindlichen Grüssen und Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krebs,

vielen Dank für Ihre E-Mail über das Portal http://www.abgeordnetenwatch.de , in der Sie sich nach meiner Meinung zum Thema Rücktritt des ehemaligen Bundesministers Dr. Hans-Peter Friedrich und zur Diätenerhöhung erkundigen.

Allen ist klar, dass wir auf eine Koalition mit den Sozialdemokraten angewiesen sind. In den ersten Wochen der Koalition haben beide Seiten ein gutes Maß an Vertrauen aufbauen können, jedoch hat das Verhalten der Sozialdemokraten in der Affäre um ihren seinerzeitigen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy dieses Vertrauen stark beschädigt. Trotz der Bekundungen aus der SPD wird es nicht leicht sein, das Vertrauen wieder aufzubauen.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen aber die Gewissheit haben, dass die CDU mit dem ihr entgegengebrachten Vertrauen nicht leichtfertig umgeht. Es gilt, Recht und Gesetz penibel einzuhalten. Schon der Verdacht, dass dies nicht geschehen sein könnte, kann zu viel sein. Daher hat die Union mit dem Rücktritt vom ehemaligen Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich ihre Konsequenzen gezogen. Aber auch die SPD muss das Verhalten ihrer Spitzenleute hinterfragen.

Fakt ist, dass der damalige Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich im Herbst vergangenen Jahres während der Koalitionsverhandlungen SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert hat, dass der damalige Abgeordnete Sebastian Edathy Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens war, bei dem es im weitesten Sinne um den Bezug kinderpornografischer Fotos und Videos ging. Friedrich hat den Koalitionspartner, die künftige Bundesregierung, aber auch die Bundesrepublik Deutschland vor Schaden bewahren wollen. Auch hat man Sigmar Gabriel davor bewahren müssen, eine falsche Personalentscheidung zu treffen. Fest steht jedoch auch, dass Gabriel selbst dieses Wissen nicht an den damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, und den damaligen SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hätte weitergeben dürfen. Es lag an ihm, hinsichtlich der Personalie Edathy eine stille Entscheidung zu treffen und diese dann begründen zu müssen.

Die Große Koalition ist in einer schwierigen Lage durch das Verhalten der SPD. Es ist außerordentlich zu bedauern, dass das Verhalten der SPD zum Rücktritt unseres Bundesministers Dr. Hans-Peter Friedrich geführt hat. Die SPD hat nicht nur Vertraulichkeit gebrochen, sondern sich auch in einer Reihe von nicht akzeptablen Widersprüchen verstrickt. Als Rechtsstaatspartei werden wir alles daran setzen, dass bei der Klärung der offenen Fragen keine Zweifel bleiben. Es liegt nun tatsächlich an der SPD, angeschlagenes Vertrauen wieder herzustellen.

Komme ich nun zum Thema Diätenerhöhung, welches Sie ebenfalls in Ihrer E-Mail ansprechen.

Union und SPD haben im Bundestag beschlossen, die Diäten der Abgeordneten in zwei Schritten anzuheben. Damit erreichen die Abgeordneten das Gehaltsniveau von Richtern an obersten Bundesgerichten – so wie es gesetzlich eigentlich seit 19 Jahren vorgesehen ist. Bislang lagen die Diäten unterhalb der Bundesrichter-Besoldung, weil der Bundestag mehrmals auf eine Anhebung der Diäten verzichtet hatte. Dem habe ich im Rahmen einer namentlichen Abstimmung zugestimmt. Lassen Sie mich dies erklären:

Abgeordnete, die in Berlin und im Wahlkreis in der Regel eine Sieben-Tage-Woche absolvieren, verdienen ungefähr so viel wie Landräte – ich kann nicht erkennen, dass dies unangemessen ist. Uns allen ist klar, dass die Abgeordnetenentschädigung über dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung liegt, aber unterhalb dessen, was Manager in mittelgroßen Unternehmen verdienen. Die Tätigkeit des Abgeordneten muss auch weiterhin attraktiv bleiben und zudem seine Unabhängigkeit sichern.

Als Neuerung wurde zudem ab 2016 beschlossen, dass die Diäten jährlich an die Verdienstentwicklung der Arbeitnehmer angepasst werden – dann steigen oder fallen die Diäten wie die Bruttoverdienste aller abhängig Beschäftigten. Zudem wurde beschlossen, dass ein ausgeschiedener Abgeordneter frühestens mit 63 Jahren die Altersversorgung mit Abschlägen beanspruchen kann. Die jetzige Regel, wonach langjährige Abgeordnete bereits mit 57 ohne Abschläge die Altersentschädigung erhalten können, wird abgeschafft, was ich selber sehr begrüße.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen meine Sichtweise zu den von Ihnen angesprochenen Themen verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig