Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Andreas Deuschle
CDU
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Frage von Barbara G. •

Frage an Andreas Deuschle von Barbara G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Herr Deuschle,
wie von den anderen Kandidaten würde ich auch gern von Ihnen hören, wie Sie zu dem Fall Julian Assange stehen. An diesem Fall spalten sich ganz offensichtlich die demokratischen Geister. Es handelt sich zwar nicht um ein landespolitisches Thema, doch zeigt sich an ihm die Haltung zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Pressefreiheit. Seit 2012 ist Julian Assange, der mit etlichen Journalisten-Preisen geehrt worden ist, seiner Freiheit beraubt, weil er 2010 u.a. schwerste Kriegsverbrechen von US-Soldaten veröffentlicht hat. Die Informationen wurden ihm von einem Wistleblower in der US-Army zugespielt. Aktuell sitzt er in Auslieferungshaft in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis, gemeinsam mit Schwerverbrechern und ist immer noch der drohenden Gefahr der Auslieferung an die USA ausgesetzt, mit einer Strafandrohung von 175 Jahren.
Wie stehen Sie zu diesem Fall, zu der Forderung seiner sofortigen Freilassung bzw. zum Vorschlag, ihm in Deutschland politisches Asyl anzubieten? Sehen Sie in der Verfolgung von Julian Assange einen Angriff auf die Pressefreiheit oder erachten Sie die Geheimhaltung von Staatsgeheimnissen wie Kriegsverbrechen als legitime Staatsräson? Das Thema liegt mir persönlich sehr am Herzen und ich wäre sehr dankbar für Ihre Antworten.
Viele Grüße
Barbara Griebel

Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Griebel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

Ich sehe im Fall "Julian Assange" verschiedene Ebenen. Einerseits halte ich es moralisch für angebracht und gerechtfertigt, Kriegsverbrechen aufzuklären. Andererseits gefährdet die groß angelegte Veröffentlichung von – nicht umsonst strafrechtlich geschützten – militärischen Dokumenten von US-Streitkräften und -Behörden auch die nationale Sicherheit der USA; ja, darüber hinaus wurde auch die Vertraulichkeit der Diplomatie durch die pauschale Veröffentlichung von Botschaftsdokumenten untergraben.

In meinen Augen wäre in diesem Zusammenhang deshalb zur abschließenden Einordnung entscheidend, ob Julian Assange tatsächlich als ein im Sinne der Pressefreiheit handelnder Journalist agiert hat; eine redaktionelle Einordnung und Aufbereitung der Informationen hat schließlich nicht stattgefunden. Selbst bekannte Herr Assange sogar, den Journalismus "zerstören" zu wollen, er suchte beispielsweise auch die Nähe zu Donald Trump. Insgesamt erscheint Julian Assange somit nicht zwangsläufig als neutraler Publizist, sondern selbst als Akteur großer Spionageaktionen; etwa, indem er auch - so die Anklage - einer Informantin Tipps gegeben haben soll, wie diese ihre Identität verschleiern und sich Zugang zu geschützten Informationen verschaffen kann.

Unterm Strich handelt es sich für mich ganz klar um einen juristisch (nicht politisch oder journalistisch) zu klärenden Fall, bei dem es um die Veröffentlichung strafrechtlich geschützter Geheimnisse geht. In demokratischen Staaten – wie auch in Großbritannien oder in den USA – entscheidet darüber eine unabhängige Gerichtsbarkeit, wo selbstverständlich auch Julian Assange Anspruch auf ein faires Verfahren haben muss. Insofern sehe ich prinzipiell keinen Grund, dass Deutschland Herrn Assange politisches Asyl anbietet.

Freundliche Grüße,

Andreas Deuschle

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