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Andreas Dressel
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Frage von andreas s. •

Frage an Andreas Dressel von andreas s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

Der Verein „Mehr Demokratie“ hat bekanntlich einen neuen Anlauf zur Stärkung der Volksentscheide in Hamburg gemacht, nachdem der letzte im Oktober 2007 mangels ausreichender Beteiligung gescheitert ist.
Dieser neue Anlauf, von dem ich annehme, das Sie ihn ebenfalls unterstützen, heißt jetzt nicht mehr „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ sondern „Für faire und verbindliche Volksentscheide – Mehr Demokratie“.
Handelt es sich hierbei nun um „alten Wein in neuen Schläuchen“ oder gibt es inhaltliche Unterschiede? Bitte stellen Sie die Unterschiede ggf. kurz dar!

Eine weitere Initiative von „Mehr Demokratie“ betrifft wiederum das Wahlrecht. Unterstützen Sie diese neue Wahlrechtsinitiative ebenfalls? Können Sie uns diese auch – bitte kurz – erläutern?

Wird es für den Wähler, der sich gerade mit dem von der CDU geänderten „neuen“ Wahlrecht anfreunden soll/muss jetzt nicht zu unübersichtlich und kompliziert, wenn er sich – parallel zum laufenden Bürgerschaftswahlkampf - auch noch mit den Alternativen eben dieser Volksinitiative auseinandersetzen soll? Oder ist jetzt vielleicht gerade der richtige Zeitpunkt?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt
Sasel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für die berechtigte Frage.

Zunächst zur Volksinitiative zum verbindlichen Volksentscheid. In der Tat tritt das Bündnis (unter Einschluss der SPD), das sich für faire und verbindliche Volksentscheide einsetzt, nach dem Volksentscheid vom Oktober 2007 mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf erneut an. Die Volksinitiative wurde am 10.12.2007 im Rathaus offiziell angemeldet und soll in den nächsten Tagen zum Abschluss gebracht werden.

Optimiert wurden jetzt vor allem die Regeln für die Mindestzustimmung, nachdem die Prozentzahlen beim Volksentscheid zu Missverständnissen geführt hatten. Deshalb steht jetzt im Gesetzentwurf wörtlich (Begründung): „Volksentscheide sollen grundsätzlich nur am Tag einer Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft oder zum Bundestag stattfinden. Damit steht dann fest: Der Volksentscheid ist in gleicher Weise vom Volkswillen getragen wie die gleichzeitig gewählten Abgeordneten. Seine Legitimation - auch zur Änderung der Verfassung - entspricht der des Parlaments. Unabhängig von der Wahlbeteiligung sind die vom Volk gewählten Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft berechtigt, mit Zweidrittel-Mehrheit die Verfassung zu ändern. Das muss erst recht für das Volk gelten, das die Abgeordneten bevollmächtigt hat. Die Teilnahme an der Abstimmung wird durch den zeitgleichen Urnengang günstig beeinflusst, umgekehrt wird auch die Wahlbeteiligung durch die gleichzeitig stattfindende Abstimmung erhöht. Das stärkt die Demokratie.“ Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich, entsprechend habe ich selbst diesen Punkt im Trägerkreis der Volksinitiative mit ausgehandelt.

Geblieben sind die im Volksentscheid vorgesehenen Regeln für die Verbindlichkeit von Volksentscheiden. Damit soll verhindert werden, dass Senat und Regierungsfraktion gegen den Willen einer Bevölkerungsmehrheit Volksentscheide aushebeln können. Das war es auch schon - abgesehen von kleineren Korrekturen.

Die zweite Volksinitiative betrifft das Wahlrecht. Hier wird eine Rücknahme aller CDU-Änderungen am Volkswahlrecht vorgeschlagen. Ich habe großes Verständnis für diese Initiative, finde aber auch, dass dem Wähler langsam die Übersicht abhanden kommt. Nicht einmal Experten können da jeden Einzelpunkt noch nachvollziehen. Deshalb wollen wir als Sozialdemokraten auch die Durchführung der Wahl nach geltendem Recht abwarten, um dann gemeinsam mit der Initiative zu überlegen, wie und wo das Wahlrecht wieder in Ordnung gebracht werden kann. Dass die Kastrierung des Volkswahlrechts eine demokratische Unverfrorenheit ersten Ranges war, daran ändert sich nichts.

Der Grund der Terminierung liegt im Zieltermin für einen eventuellen Volksentscheid. Dieser soll nämlich bei der nächsten Bundestagswahl liegen. Bis dahin muss dann aber auch die Bürgerschaft Farbe bekennen! Hoffentlich für einen verbindlichen Volksentscheid!

Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB