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Andreas Rahm
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Frage von Torsten S. •

Hallo Herr Rahm. Was halten Sie von der Petition des Volksverpetzers, ein Verbot der AfD zu prüfen? Es geht einzig um eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht, nicht um ein Verbot direkt.

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Sorge sehe ich eine erstärkte Rechte. Wir alle sollten rechtem Gedankengut in unserem Land klar widersprechen und damit auch Hass und der Ablehnung unserer Demokratie entgegentreten. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Überprüfung. Die SPD fordert seit Jahren, gefährliche rechtsextreme Tendenzen in der AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Gerichtlich entschieden ist bereits, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Ob die Partei tatsächlich verfassungswidrig ist, darf aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung unseres Grundgesetzes und die Durchsetzung der Grundrechte. Es kontrolliert das verfassungsmäßig bestimmte politische Lebens und ist der "Hüter" unserer Verfassung. Insofern wäre die Prüfung eines Verbots Aufgabe dieses Gerichtes. Allerdings sind die Hürden dafür hoch, und es ist schwer einzuschätzen, ob ein solches Prüfverfahren am Ende mit einem Verbot von vermeintlich verfassungsfeindlichen Parteien erfolgreich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Rahm

 

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