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Frage von Frank M. •

Frage an Andreas Schwab von Frank M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schwan,

unsere Bundesregierung hat ja die blöde Angewohnheit in Zeiten wie den Sommerferien oder WM's/ EM's mit einer Beteiligung von 20 bis 30 % Beteiligung im Bundestages Gesetze zum Neiteil Ihrer Bürger zu beschließen, wo ich persönlich Frage ob die Tatsächlich Gestzeskonform sind und wo ich mich schämen würde vo einer Einstimmigen Mehrheit zu sprechen!
Meine Frage: Welche Gesetze will die Bundesregierung dieses Jahr in der Sommerpause beschließen?

Für eine ehrliche Antwort bedanke ich mich im Vorraus.

Mit freundlichem Gruß
F. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Sommerpause im Deutschen Bundestag, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.

Sowohl im Deutschen Bundestag wie auch im Europäischen Parlament gibt es eine jährliche Sommerpause. Die parlamentarische Sommerpause in Deutschland dauert üblicherweise zwei Monate, in diesem Jahr vom 5. Juli bis zum 10. September. In diesem Zeitraum finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt. Diese sitzungsfreien Wochen nutzen die Abgeordneten unter anderem dafür, sich auf ihren Wahlkreis zu fokussieren. Aber auch die Nachbereitung schon verhandelter Gesetzesinitiativen sowie die Vorbereitung von Sitzungen und Gesetzentwürfen für den Herbst zählen zu den Aufgaben während dieser Zeit.

Es besteht allerdings durchaus die Möglichkeit, dass der Parlamentspräsident Sondersitzungen während der Sommerpause einberuft. Diese sind aber nur dann möglich, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler danach verlangen. Sie bleiben daher eine Ausnahme.

Des Weiteren ist der Bundestag nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Eine Beteiligung von lediglich 20 bis 30% ist demnach ausgeschlossen.

Zudem wird der Zeitplan für die Erarbeitung, Beratung und Abstimmung eines Gesetzesvorschlags schon einige Zeit im Voraus festgelegt und unabhängig vom Zeitplan sportlicher Großereignisse erarbeitet. Für alle Bundesländer gilt darüber hinaus, dass der überwiegende Anteil der Sommerferien mit der parlamentarischen Sommerpause zusammenfällt. In der Hälfte aller Bundesländer finden die Sommerferien sogar komplett zeitgleich statt.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Müller, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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