Andreas Steppuhn
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Frage von Werner O. •

Frage an Andreas Steppuhn von Werner O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Steppuhn!
Ich bin 58 Jahre alt und mein Arbeitslosengeld ist am 6. Januar 2008 nach 18 Monaten ausgelaufen. Falle ich auch in die Verlängerung von 24. Monate und wenn ja, geht dieses automatisch?

Mit freundlichen Grüßen
W.Oberst

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Oberst,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre detaillierte Frage an mich über Abgeordnetenwatch.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich bei meiner nachfolgend aufgeführten Stellungnahme nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft handelt.

Wie sie meiner Antwort an Frau Lippmann entnehmen können, ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass wenn man die Voraussetzungen des § 434r SGB n.F. erfüllt (Vollendung des 50. Lebensjahres, Anspruchsberechtigt am 1. Januar 2008 auf ALG I), auch die Verlängerung der Bezugszeit gilt.

Das bedeutet, wer am 1. Januar 2008 anspruchsberechtigt auf ALG I gewesen ist, so wie Sie es angeben, würde, wenn er die Vorraussetzungen erfüllt, auch unter die neue Regelung und damit die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes fallen.

Zu Ihrer Frage, ob Sie automatisch von der Bundesagentur für Arbeit erfasst werden, kann ich Ihnen antworten. Ja. Die Agentur für Arbeit überprüft derzeit in einer Sonderaktion ca. eine halben Million Leistungsfälle. Bürger, die von der Besserstellung profitieren, werden selbstverständlich von den Agenturen informiert. Nach dem derzeitigen Stand soll die Überprüfung bis zum 30. Mai 2008 abgeschlossen sein, wobei die Arbeitsagenturen eine Leistungsunterbrechung nach Möglichkeit verhindern werden. Um die Überprüfung schnellstmöglich durchführen zu können und Verzögerungen zu verhindern, bittet die Bundesagentur darum, auf Nachfragen zu verzichten. Sollten Sie wider erwarten bis Ende Mai keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Arbeitsagentur.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB