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Anton Hofreiter
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Frage von Chris M. •

Frage an Anton Hofreiter von Chris M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

wie Sie wissen, gibt es in freiheitlichen Ländern keine polizeiliche Meldepflicht.
Sie haben ja laut Presse gegen diese mit Bedacht vom Obrigkeitsstaat geschaffene Pflicht "verstoßen", und man bezieht es nicht auf eine steuerliche Angelegenheit.
Auch ohne diese Meldepflicht und die dort unter keinem Datenschutz vorliegenden Daten wäre z-B. eine moderne Verwaltung möglich. Muss allen Behörden inkl. Gerichten z.B. die Familienhistorie eines Bürger (z.B. jüdische Großmutter oder Angehöriger Sinti/Roma, oder behindert, das wird ja dort gespeichert) zugänglich sein?
Warum geht das bei und aber geht ohne all diese Überwachung z.B. in GB?
Preußen ist Geschichte, und keine gute...

Freundliche Grüße
Chris Müller-Forwerk

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Antwort von
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Hallo Chris Müller-Forwerk,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Im Herbst letzten Jahres gab es einige Änderungen im Bundesmelderecht - vermutlich war das Anlass Ihrer Frage.

Dabei wurde u.a. die Möglichkeit geschaffen, Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über die Verwaltungsportale anzubieten. Dadurch wird das Onlinezugangsgesetz umgesetzt, es ist aber vor allem auch eine bürokratische Erleichterung, die nicht nur der technischen Entwicklung Rechnung trägt, sondern von den Menschen selbstverständlich auch erwartet wird. Das gilt erst recht für den Abruf der eigenen Meldedaten, um diese beispielsweise als Meldebescheinigung oder zur Beantragung anderer Dienstleistungen zu nutzen. Es ist wirklich eine erhebliche Erleichterung, wenn das online geschehen kann.

Wir finden eine moderne und digitale Verwaltung grundsätzlich sinnvoll - allerdings muss dabei immer der Datenschutz vollumfänglich gewährleistet werden.
Leider sind aus unserer Sicht bei dem Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes bestimmte datenschutzrechtliche Fragen nicht ausreichend in den Blick genommen worden.

Dazu gehört zum Beispiel, dass ein leichter Zugang zu sensiblen Daten missbrauchsanfällig sein kann. Das Bedrohungspotenzial missbräuchlich abgerufener Meldedaten ist groß. Das heißt die Frage des Zugangs zu Meldedaten in den Behörden ist relevant. Genauso aber auch, unter welchen Bedingungen Meldedaten an nichtöffentliche Stellen wie zum Beispiel Privatpersonen herausgegeben werden.

Hier hätten auch wir uns insgesamt bessere Reglungen gewünscht, die diesen Punkten Rechnung tragen. Daher haben wir dem Gesetzentwurf damals nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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