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Anton Hofreiter
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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrter Herr Hofreiter! Stimmen Sie den öffentlichen Stellungnahmen des BUND und der IPPNW zum "10-Micro-Sievert-Konzept" zu?

Sehr geehrter Herr Hofreiter!
In den Stellungnahmen des BUND
www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_radioaktive_stoffe_freigabe.pdf
und der IPPNW
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Ulmer_Expertentreffen_-_Gefahren_ionisierender_Strahlung.pdf
wird aufgezeigt, daß das "10-Mikro-Sievert-Konzept" wissenschaftlich nicht haltbar ist und zu nicht unerheblichen Teilen auf falschen Annahmen beruht. Damit fällt zugleich die vermeintliche wissenschaftliche Grundlage des seit vielen Jahren praktizierten "Freimessens" radioaktiver Abfälle in sich zusammen.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das 10-Mikrosievert-Konzept ist als international anerkannter Maßstab darauf ausgelegt, unbedenkliche Stoffe per Freigabe aus der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Überwachung zu entlassen. Dieses Verfahren führt zu Sorgen der Bevölkerung sowie der Umweltverbände. Deshalb ist es besonders wichtig, dieses Thema transparent darzulegen und den Bürger*innen umfangreiche Informationen zu vermitteln, gerade im Hinblick auf die Überprüfung der Freigabe von Stoffen.

Die Strahlung solcher, anhand des 10-Mikrosievert-Konzepts freigegebene Stoffe, ist um den Faktor 200 kleiner als die natürliche Strahlung in Deutschland. Deshalb werden sie als unbedenklich eingeordnet. Gerade vor dem Hintergrund der Stilllegung der letzten deutschen AKW und der weiteren Suche nach einem Endlager für nuklear-kontaminiertes Material sind nachvollziehbare und transparente Prozesse zum Umgang mit Strahlung weiterhin wichtig.

Die Grundlage des 10-Mikrosievert-Konzepts ist die Bewertung der International Atomic Energy Agency aus dem Jahr 1988. Auswirkungen einer effektiven Strahlendosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Jahr sing zu vernachlässigen ergab sich u. a. aus der Überlegung, dass eine zusätzliche Strahlendosis von einem bis zu wenigen Prozent der mittleren Strahlendosis tolerierbar ist. In der Vergangenheit hat sich der Bundestag deshalb der internationalen Expertenmeinung angeschlossen und das 10-Mikrosievert-Konzept als ausreichenden Schutz der Bürger*innen angesehen.

Unstrittig ist, dass die Strahlenexpositionen grundsätzlich unterhalb der 10-Mikrosievert so gering wie möglich gehalten werden und damit unnötige Strahlenbelastungen oder Kontaminationen zu vermeiden sind. Hinzu kommt, dass Strahlenexpositionen sich regelmäßig an den Grundsätzen von Notwendigkeit und Dosisbegrenzung messen lassen und der Rechtfertigung genügen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

​​​​​​​Dr. Anton Hofreiter

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