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Bärbel Bas
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Frage von Friedrich O. •

Halten Sie es auch für wünschenswert, wenn der Amtseid für Kanzler und Minister erweitert wird um eine Passage, dass auch das Wohl von Menschen ausserhalb von Deutschland zu bewahren ist?

Sehr geehrte Frau Bas,
in Zeiten von EU Zugehörigkeit und Verantwortung für die Erhöhung der Durchsschnittstemperatur und für das Wohl von unterentwickelten Staaten wäre es angebracht, den Amtseid um entsprechende Verpflichtungen zu erweitern. Dann wäre es zum Beispiel ein Verstoss gegen den Amtseid, Wirtschaftspolitik zu Lasten von anderen Ländern und deren Menschen zu machen, nur als ein Beispiel.
Danke für Ihr Interwiew für Jung & Naiv. Ich hab es nur nachträglich sehen können und daher dort die Frage nicht stellen können.
Viele Grüße, Friedrich O. 

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Dank für mein Interview. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Als Bundestagspräsidentin wahre ich grundsätzlich Zurückhaltung, wenn es darum geht, auf die entsprechenden fachpolitischen Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Theoretisch wäre es möglich, den Amtseid durch eine ergänzende Passage zu erweitern.

In Anbetracht der heutigen Globalisierung verflechten sich oft die Probleme und Herausforderungen der Menschen innerhalb Deutschlands eng mit denen der Menschen außerhalb unseres Staates. Auch der Klimawandel ist ein grenzüberschreitendes Problem, das eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Indem man sich verpflichten würde, für das Wohl der Menschen EU- oder gar weltweit zu sorgen, würde man nicht nur seine Humanität und Empathie akzentuieren, sondern auch seine Rolle als verantwortungsvoller und handlungsbewusster globaler Akteur stärken.

Allerdings begründet der Amtseid allein keine Rechte und Pflichten, die die Bundesregierung nicht ohnehin schon verfassungs- oder strafrechtlich hat. Bei einem „Verstoß“ gegen die Eidesformel sind keine Sanktionen im rechtlichen Sinn vorgesehen. Juristisch wäre wohl nur schwer festzustellen, ob das Regierungsmitglied seine Pflicht „gewissenhaft“ erfüllt oder ob eine Ministerin oder ein Minister ihre oder seine Kraft „dem Wohle des deutschen Volkes“ widmet. Dies sind letztlich politische Fragen, über die die Bürgerinnen und Bürger entscheiden müssen.

Zudem würde eine solche Änderung eine Verfassungsänderung darstellen, die vom Deutschen Bundestag mit Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen beschlossen werden müsste.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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