Frage von Lars A. • 05.02.2024
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Fragen und Ihre Anliegen ist stets Ihre lokale Abgeordnete bzw. Ihr lokaler Abgeordneter vor Ort.
Die Ampel-Koalition hat diese Bedenken fachlich geprüft und von der geplanten Änderung des Artikels 3 GG Abstand genommen.
Wir wissen aus vorherigen Verbotsverfahren, dass diese sehr lange dauern. Im Fall der NPD prüfte das Verfassungsgericht vier Jahre. Mit einem Urteil wäre daher vor den im Herbst anstehenden Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern, aber auch vor den Bundestagswahlen im Jahr 2025 nicht zu rechnen.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.