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Carolina Trautner
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Frage von Peter M. •

Frage an Carolina Trautner von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Trautner,

Bitte teilen sie mir mit, wie die doppelte Staatsbürgerschaft mit dem Gleichstellungsgesetz vereinbar ist, bzw. wo ich von den hier ansässigen Nationen mit möglicher doppelter Staatsbürgerschaft eine jeweiligen Pass beantragen kann, um auch dort die Wahlen mit zu beeinflussen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Peter Michl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Michl,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei www.abgeordnetenwatch.de.

Nach geltendem deutschem Recht kann eine doppelte Staatsangehörigkeit auf unterschiedlichen Wegen entstehen. Seit dem Jahr 2000 bekommen Kinder von Einwanderern neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die ihrer Eltern. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können die doppelte Staatsangehörigkeit haben, sofern sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt haben, sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben, über einen deutschen Schulabschluss verfügen oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.

Sollte ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kann das Kind nach dem Abstammungsprinzip ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit haben, sofern dies mit dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen anderen Staates vereinbar ist.

Mit der Staatsangehörigkeit sind stets auch alle Rechte und Pflichten verbunden. Zuständig für den ausländischen Pass sind selbstredend die Behörden in dem jeweiligen Land. Es obliegt natürlich jedem Staat selbst, ob er die sogenannte Mehrstaatigkeit zulässt.

Sie müssten sich daher, sollten Sie tatsächlich für sich selbst eine doppelte Staatsbürgerschaft anstreben, bei den für Sie in Frage kommenden Ländern nach den jeweiligen Kriterien erkundigen.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner, MdL

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