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Christa Stewens
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Frage von Tomas W. •

Frage an Christa Stewens von Tomas W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Stewens,

ich möchte mich heute mit einer Frage an sie als verbrauchspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion im Landestag wenden:

Wie aus verschiedenen Medien zu entnehmen war, hat der Bundestag letzte Woche ein neues Meldegesetz verabschiedet. Darin ist angeblich in § 44 die Möglichkeit enthalten, dass Firmen der Privatwirtschaft Auskunft über gespeichterte Daten enthalten können. Eine Zustimmung des Bürgers ist hierzu nicht notwendig.
Weiterhin können Privatfirmen schon vorhandene Bestandsdaten abgleichen. Das Meldeamt gibt den Firmen Auskunft über die neue Adresse, gegebenenfalls frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Einzugs- und Auszugsdatum.
Ein Widerspruch zur Datenübermittlung greift hier nicht.

Mich würde interessieren:

- Warum wurde entgegen dem Ursprungsentwurf (der eine konkrete Zustimmung zur Datenübermittlung vorsah) die Opt-Out-Variante gewählt, wo der Bürger konkret die Übermittlung untersagen muss?

- Wie kann ich die Weitergabe meiner Daten auch zum "Bestandsdaten-Abgleich" widersprechen, oder ist dies im verabschiedeten Gesetz nicht vorgesehen?

- Wie beurteilen Sie diesen Gesamtumstand als verbrauchspolitische Sprecherin aus Sicht des Datenschutzes?

- Wie haben Sie sich bei der Abstimmung verhalten (sofern Sie das mitteilen möchten) und warum?

- Die Meldeämter dürfen für die Auskunft Gebühren erheben. Wie hoch sind diese oder unterscheiden sich diese von Bundesland zu Bundesland?

- Wie steht der Freistaat Bayern zu dem neuen Meldegesetz bei der Abstimmung im Bundesrat?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Tomas Wissel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wissel,

zu Ihren Fragen möchte ich eine Richtigstellung vorausschicken. Ich bin nicht die verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landtagsfraktion - dies war ich einmal vor 15 Jahren, bevor ich Umweltstaatssekretärin wurde.
Die Abstimmung über das über das vielkritisierte "Meldegesetz" lief im Bundestag und nicht im Bayerischen Landtag, dem ich angehöre. Eine Beteiligung der Länder erfolgt im Bundesrat. Hier hat Ministerpräsident Horst Seehofer bereits angekündigt, dass Bayern nicht zustimmen werde, falls die Vorwürfe sich als richtig herausstellen.

Die Bundesregierung hatte einen anderen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und im entsprechenden Ausschuss ist der Gesetzentwurf beraten und überarbeitet worden.
Das Meldegesetz im Entwurf soll aber laut Bundesregierung nach dieser massiven Kritik durch die Bürgerinnen und Bürger nochmals im Bundestag beraten werden.

Daher kann ich Ihre weiteren Fragen nicht zufriedenstellend beantworten, da der endgültige Text des "Meldegesetzes" noch nicht vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Christa Stewens