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Frage von Herbert S. •

Frage an Christian Möbius von Herbert S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

zur Einleitung meiner Frage stelle ich mal die "steile" These auf, dass das Land NRW innerhalb weniger Jahre finanziell saniert wäre, wenn die Erbschaftssteuer vollständig in Bezug auf das Gesamtvermögen (nach Verkehrswert) der Erblasser erhoben würde.
Das gesamte Volksvermögen der Deutschen wird einmal pro Generation (ca. alle 30 Jahre) vererbt. Es befindet sich zu grob 1/4 im Besitz von relativ wenigen Superreichen. Aus diesen Vermögen wäre laut Gesetz ab 26 Mio. € eine Erbschaftssteuer von 30 % fällig.

Das Managermagazin gibt das Vermögen der Deutschen mit ca. 10 Bio. € an. 1/4 davon entfallen auf einige zehntausend Deutsche - ca. 2,5 Bio. €, die sicher auch nach Ausschöpfung der Freibeträge den größten Teil des Vermögens mit dem Höchstsatz versteuern müssten.
Verteilt auf 30 Jahre (als Dauer einer Generation) werden aus diesen Großnachlässen pro Jahr ca. 83 Mrd. € vererbt. 30 % davon sind 25 Mrd. Erbschaftssteuer aus Großnachlässen rechnerisch fällig werden müssten.
Tatsächlich erhält der Staat laut Statistischem Bundesamt aber wohl nur ca. 4-5 Mrd. € Erbschaftssteuer - und zwar insgesamt aus allen Nachlässen. Vermutlich entgehen dem Land durch verschiedene Regeln, die Hochvermögende nutzen, jährlich eine Erbschaftssteuer in höhe eines zweistelligen Milliardenbetrages.

Warum werden die großen Nachlässe nicht wirksam besteuert - wo doch das Land schon bald seine Beamten nicht mehr bezahlen kann?
Können Sie mitteilen, wie hoch der Gesamtwert (nach Verkehrswert) des Vermögens z.B. der 1000 vermögendsten Erblasser in NRW oder Deutschland im Jahr 2010 oder 2011 war und wie viel Erbschaftssteuer draus tatsächlich entrichtet wurde?

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Sommerfeld

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