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Christina Schulze Föcking
CDU
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Frage von Bernhard D. •

Warum darf ausnahmslos jeder, ohne Einschränkungen, ein Bestattungsinstitut eröffnen?

Sehr geehrte Frau Schulze Föcking,
Deutschland ist ein Land in dem nahezu alles gesetzlich geregelt ist. Leider ist es aber bis heute so, dass ausnahmslos in jeder ohne körperliche, geistige oder vor allem fachliche Einschränkungen, ein Bestattungshaus der eröffnen kann.
Alles was es dafür braucht sind 20€ für den Antrag beim zuständigen Gewerbeamt (zur Anmeldung).
Wenn man bedenkt, dass man als Bestatter beispielsweise Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Nachweis einer Sterbeurkunde stoppen kann, oder Zugang zu jeglichen Krankenhaus ohne Kontrolle erlangt, macht einen das stutzig.

Daher stellt sich mir die Frage warum es keinerlei Zugangsvoraussetzungen, und erst recht keine Meisterpflicht, zur Eröffnung eines Bestattungsinstitutes gibt.
Auch bei vorhandenen Unternehmen gibt es keine Pflicht eine Fachkraft oder gar einen Bestattermeister zu beschäftigen.

Warum wird die Politik hier nicht tätig?

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Antwort von
CDU

Lieber Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Bestattungswesen. Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.

Gerade prüft mein Büro es inhaltlich und wir schließen uns mit unseren Fachleuten in der Fraktion kurz.

Das Bestattungswesen wurde in der letzten Wahlperiode angepasst, wo insbesondere die Themen „Kinderarbeit bei Grabsteinen“ und die Reglementierung von Friedhöfen angeschaut wurden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir noch mehr Informationen dazu zukommen lassen und berichten, ob es einen speziellen Fall gibt, der Sie zu dieser Frage bewegt hat.

Sie erreichen mein Büro unter 0211 884 2610 oder unter Christina.Schulze-Foecking@landtag.nrw.de

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Herzliche Grüße

Christina Schulze Föcking

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