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Daniel Köbler
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Frage von Marcel H. •

Wieso ändert man aufgrund des Lehrermangels und Corona die PES Regel oder Gesetze nicht, dass man dies nur 5 Jahre machen darf? Es ist eine große Chance für Studenten und hilft den Schulen enorm.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für einen PES-Vertrag kommen laut Angaben des Bildungsministerium Lehrer*innen mit 2. Staatsexamen, angehende Lehrkräfte mit 1. Staatsexamen und Studierende in höheren Fachsemestern in Frage. Das sind prinzipiell alles Arbeitskräfte, die (nach Abschluss des Studiums bzw. Vorbereitungsdienstes) dem regulären Arbeitsmarkt für Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Ziel der Landesregierung ist es, vollständig ausgebildete Lehrkräfte an Schulen einzusetzen.

Die 5-Jahres-Regel soll hierbei ein Anreiz ist, nicht länger als nötig im Vertretungssystem zu bleiben. So werden außerdem Kettenbefristungen vermieden und gute, reguläre Beschäftigungsperspektiven geschaffen. Längerfristige Vertretungen werden ohnehin über den Vertretungspool geregelt, in dem vollständig ausgebildete, verbeamtete Lehrkräfte beschäftigt sind.

Ausnahmen von der 5 Jahres-Regel sind möglich (zum Beispiel für Pensionär*innen oder für Lehrkräfte mit „zweitem Standbein“ wie für das Fach Musik). Hierbei handelt es sich allerdings um Einzelfälle, die als solche geprüft und genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Köbler

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