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Daniel Sieveke
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Frage von Jochen T. •

Frage an Daniel Sieveke von Jochen T. bezüglich Innere Angelegenheiten

Herr Sieveke,
Wie stehen Sie zum Versammlungsrecht, Demonstrationsrecht bei Missachtung der Hygieneregeln? Wie wollen Sie mit dazu beitragen unsere Polizei besser zu unterstützen und vor Angriffen zu schützen während sie die innere Ordnung auf den Strassen aufrechterhält?
Wie stehen Sie zum Wahlrecht ab 16 Jahren?
MfG J. T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tofall,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Versammlungsfreiheit ist selbstverständlich ein wichtiges Grundrecht, aber der Missbrauch durch die sog. „Corona-Skeptiker“ ist kaum zu ertragen. Auch deshalb bin ich dafür, Verstöße gegen die Hygiene- und Abstandsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus dort streng zu ahnden.

Zum Wahlrecht mit 16 bin ich der Meinung, dass wir grundsätzlich eine „Gleichzeitigkeit“ von Wahlalter und Volljährigkeit brauchen. Nachfolgend sende ich Ihnen den aus meiner Sicht entscheidenden Redeauszug meines CDU-Kollegen Peter Preuß MdL zur letzten Debatte hierzu im Landtag:

In Deutschland hat der Gesetzgeber eine Wertentscheidung getroffen. Er hat die Volljährigkeit auf Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt und damit umfassend Bürgerrechte und Bürgerpflichten konstituiert. Selbst im Strafrecht gibt es Ausnahmen, nach denen 21-Jährige als Heranwachsende noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, wenn ihre Reife als jugendtypisch zu beurteilen ist. Auch hier zeigt sich ja gerade die Schutzfunktion, die der Gesetzgeber übernommen hat. Daran muss sich aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion auch das Mindestalter des aktiven Wahlrechts auf Landes- und Bundeebene orientieren. Denn die Wählerinnen und Wähler tragen mit ihrer Entscheidung aktiv zur politischen Gestaltung des jeweiligen Bundeslandes und der gesamten Bundesrepublik bei. Es geht bei der Debatte um das Wahlalter nicht um die Frage, einem Menschen ein Wahlrecht zu geben, weil er einen eigenen Willen hat oder gut argumentieren kann. Sondern es geht darum, den Wert unserer demokratischen Grundordnung hoch zu halten, bis zur vollen Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte und Pflichten, junge Menschen vor Populismus und Extremismus zu schützen, und bis dahin eben diese Lernprozesse so zu organisieren. Der Gesetzgeber muss entscheiden, wann dieser Erkenntnisprozess bei Jugendlichen soweit als abgeschlossen be-trachtet werden kann, dass verantwortungsvolle Wahlentscheidungen getroffen werden können. Der Orientierungspunkt ist für uns, wie ich es bereits ausge-führt habe, die Volljährigkeit. Wir halten nichts davon, jetzt das Wahlalter herabzusetzen, obwohl die Verfassungskommission in der vergangenen Legislaturperiode hierzu bereits eine Entscheidung getroffen hat und sich ausdrücklich und gut begründet für die Beibehaltung des Wahlalters von 18 Jahren ausgesprochen hat.

Zu Ihrer dritten Frage, der Unterstützung unserer Polizei, würde ich mich gerne ausführlicher mit Ihnen persönlich austauschen, da ich Ihnen dazu sehr viel Gutes berichten kann und Sie ja aus der „Paderborner Nachbarschaft“ kommen. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich unter daniel.sieveke@landtag.nrw.de noch einmal kurz kontaktieren und wir dann einen gemeinsamen Termin fänden.

Viele Grüße
Daniel Sieveke